Bd. 22 behandelt die historischen Bestände in den Bibliotheken des
"einzige(n) tatsächlich 'neue(n) Bundesland(es)'" (S. 21*)
Sachsen-Anhalt, das nach den noch 1998 geltenden Planungen zusammen
mit dem zweiten Teil für Thüringen in Bd. 20 enthalten sein sollte.
Noch stärker als bei der Bibliothekssituation Thüringens,[3] die durch
die hohe Zahl kleiner Bibliotheken charakterisiert ist, unter denen
die kirchlichen und die Museumsbibliotheken eine besondere Rolle
spielen, gilt dies auch für Sachsen-Anhalt, das zudem noch weniger
große Bibliotheken mit umfangreichem Altbestand besitzt. Unter den
ingesamt 62 verzeichneten Bibliotheken (von denen allerdings 19 allein
auf Zweigbibliotheken der Universitäts- und Landesbibliothek
Sachsen-Anhalt in Halle entfallen) hat die letztgenannte mit 20 Seiten
bloß für die Hauptbibliothek den längsten Eintrag, gefolgt von der
Hauptbibliothek der Franckeschen Stiftungen in Halle und der
Stadtbibliothek Magdeburg mit jeweils 9 Seiten. Kürzer, aber wegen der
reichen Spezialbestände zu erwähnen sind die Einträge für die
Bibliothek der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina in
Halle und der Bibliothek der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft
als Zweigbibliothek der Universitäts- und Landesbibliothek
Sachsen-Anhalt in Halle. Überhaupt beansprucht die Beschreibung der
Bibliotheken in Halle mit 80 S. 40 % des gesamten Umfangs. Die
Überblicksdarstellung Bibliotheken in Sachsen-Anhalt (S. 23* - 59*)
aus der Feder von Waltraut Guth ist nicht zuletzt deswegen
umfangreicher als die entsprechenden Einleitungen anderer
vergleichbarer Regionalbände, weil auf den historischen Abriß eine
lange Darstellung nach Bibliothekstypen folgt, in der nicht nur
Bibliotheken erwähnt werden, deren Bestände ganz oder teilweise noch
in anderen, im vorliegenden Band mit eigenen Eintragungen
beschriebenen "Wirtsbibliotheken" erhalten sind, sondern auch
zahlreiche kleine Bibliotheken mit einer summarischen Bestandsangabe
und ggf. ganz knappen Hinweisen zum Sachgebiet, die (zu Recht) ohne
eigenen Eintrag geblieben sind. Es ist aber bedauerlich, daß diese
Bibliotheken nicht wenigstens ins Sachregister aufgenommen wurden, das
aber nur "mitwirkende, ... inkorporierte und teilinkorporierte
Bibliotheken ... unter dem entsprechenden Ort" verzeichnet (S. 210).
Bd. 23 ist der erste von fünf Registerbänden. Er enthält außer dem
schon immer angekündigten Personenregister zu Beginn ein von Matthias
Bauer zusammengestelltes Register der verzeichneten Bibliotheken in
zwei Teilen: 1. alphabetisch (S. 9 - 65) nach dem Ort, innerhalb nach
der in den Textbänden verwendeten Numerierung; 2. systematisch (S. 67
- 135) nach den üblichen Bibliothekstypen (auf Grund von Trägerschaft
und Spezialisierung, pragmatisch mit Mehrfacheintragungen), deren
Übersicht auf S. 67 abgedruckt ist und innerhalb jeder Gruppe im
Ortsalphabet. In beiden Registern verweist der Name der Bibliothek auf
die Region und die fett gesetzte Bandnummer mit der Seite.
Bei dem Personenregister (S. 137 - 314) handelt es sich um eine
Kumulierung der Bandregister, wobei kleinere "Abstimmungen"
vorgenommen wurden, im Prinzip aber vom Vorliegenden ausgegangen
wurde.[4] Berücksichtigt sind nur Personen aus den Abschnitten 1
(Bestandsgeschichte) und 2 (Bestandsbeschreibungen), wobei in
letzterem Fall nur solche Autoren, Verleger, Drucker, Illustratoren
etc. aufgenommen sind, "zu denen es besondere Sammlungen in einer
Bibliothek gibt oder die besonders prominent vertreten sind". Nicht
aufgenommen sind dagegen "Autorennamen, die im Text der
Bestandsbeschreibung lediglich illustrativen Charakter haben" (S.
139). Namen mit dem Zusatz (Bibl.) verweisen auf ganz oder teilweise
inkorporierte Privatbibliotheken. Bei Autoren, die in mehreren
Bibliotheken vertreten sind (besonders zahlreich sind sie im Falle
Luthers, wo sie knapp drei Spalten füllen), ordnen diese nach der
Bandnummer mit Kürzel für das Bundesland; die genaue Fundstelle ist
erfreulicherweise nicht mit der Seite, sondern mit Abschnitt und
fortlaufender Numerierung angegeben, was das gezielte Auffinden
wesentlich erleichtert.
Die restlichen Bände 24 - 27 mit dem kumulierten Sachregister sind lt.
aktueller Produktionsübersicht von Ende Juni 2000 "in Vorbereitung".
Hoffen wir, daß es nicht zu lange auf sich warten läßt, obwohl die
Fälle, in denen "Abstimmungen" gegenüber den Bandregistern vorgenommen
werden müssen, hier sicherlich zahlreicher als beim Personenregister
sein werden.[5]
Klaus Schreiber
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