Der erste Teil besteht aus sechs Beiträgen, die bis auf einen von Bibliothekaren aus Baden-Württemberg und dem Saarland stammen: Typ und Typologie von Regionalbibliotheken (L. Syré, Karlsruhe, S. 13 - 35, gespickt mit Literaturangaben); Das Pflichtexemplarrecht (G. Beger, Berlin, S. 36 - 52 mit Ausführungen insbesondere zu dessen Anwendung auf digitale Medien, ohne daß dabei das letzte Wort gesprochen sein kann, ist dieser Komplex doch noch in vollem Umbruch); Bestände von Regionalbibliotheken als Quelle wissenschaftlicher Forschung (F. Heinzer, Stuttgart, S. 53 - 58); Regionalbibliotheken im Netz der Literaturversorgung von Forschung und Lehre (B. Hagenau, Saarbrücken, S. 59 - 69), Regionalbibliotheken - kulturelle Aufgaben und kulturpolitischer Auftrag (B. Schneider, Stuttgart, S. 70 - 77) und schließlich Die Regionalbibliographie im digitalen Zeitalter (L. Syré, Karlsruhe, S. 78 - 90).
Der zweite - nach seinem Umfang der Hauptteil - Die Bibliotheken in ihren Regionen (S. 91 - 431) besteht aus Porträts von Bibliotheksregionen (einzelne oder benachbarte Bundesländer von Norden nach Süden geordnet), gefolgt jeweils von Einzelporträts von Bibliotheken mit regionalbibliothekarischen Aufgaben, also keineswegs unter Beschränkung auf Landesbibliotheken. Diese Beiträge, die häufig von den jeweiligen Bibliotheksdirektoren verfaßt wurden, gliedern sich in drei Abschnitte: 1. tabellarische Angaben: Adreßinformationen, Träger, Funktion, Bestände, allgemeine und besondere Sammelgebiete, Sondersammlungen, Benutzung, allgemeine und Sonderkataloge, Gebäude, Gründungsjahr; 2. Geschichte (ausformuliert und mit vielfachen Überschneidungen mit Abschnitt 1); 3. Literatur.
Ein dritter, kurzer Teil behandelt Bibliotheken mit regionalbibliothekarischen Aufgaben in Österreich (J. F. Desput, S. 433 - 441) und der Schweiz (W. Treichler, S. 442 - 452).
Der Anhang enthält eine sachlich gegliederte Bibliographie
übergreifender Literatur (W. Dittrich, S. 453 - 464), in der der
Abschnitt für das Pflichtexemplarrecht den meisten Raum einnimmt. Man
hätte sich gewünscht, daß diese Bibliographie zugleich als
Abkürzungsverzeichnis für häufig zitierte Titel fungiert hätte, die
jetzt im Text mit nicht zu überbietender Vielfalt erscheinen, so etwa
das Handbuch der deutschen historischen Buchbestände in Deutschland
(das eigentlich bei allen Bibliotheken hätte angeführt werden müssen)
oder die einleitend genannte Vorgängerpublikation von 1971 (die zu
allem Überfluß in dieser Bibliographie ohne die Schriftenreihe
aufgeführt ist). Die in einer Einstecktasche beigelegte Landkarte
enthält die Landes- und Verwaltungsbezirksgrenzen, dazu die
Bibliotheksorte. Spätestens beim Betrachten dieser Karte fällt einem
auf, daß wichtige Bibliotheken, die regionalbibliothekarische Aufgaben
wahrnehmen, in diesem Band fehlen: allen voran die Stadt- und
Universitätsbibliothek Frankfurt und die Bayerische Staatsbibliothek,[2]
die sich offensichtlich nicht gerne im Kreis allesamt (von der
Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
abgesehen) kleinerer Bibliotheken wiedersehen wollen. Immerhin weiß
man, wo der Feind sitzt.
Klaus Schreiber
Zurück an den Bildanfang