Für das Hauptwerk, das Lexikon Medienökonomie, hat Frühschütz
offensichtlich thematische Teilbereiche an seine Mitarbeiter zur
autonomen Bearbeitung verteilt, ohne sie auf eine gleichmäßige
Bearbeitung zu verpflichten oder auf Vollständigkeit in der
thematischen Abdeckung zu achten. So finden sich in Teilbereichen,
insbesondere für den Buch- und Pressehandel und für Presseverlage,
ausführliche Begriffserklärungen und gleichmäßig strukturierte
Firmenporträts, aber auch mehrseitige Artikel mit Literaturangaben und
historischen Exkursen.[1] Für andere Bereiche, z.B. Verlagsmanagement
und Marktforschung, findet man recht knapp, doch offensichtlich
sachlich kompetent formulierte Artikel, gelegentlich auch mit
Literaturhinweisen und Beispielen zur Erläuterung. Für noch andere
Bereiche, z.B. EDV-Technik, Buchgeschichte oder philosophische,
soziologische, sprachwissenschaftliche etc. Grundlagen werden dagegen
nur magere bis nichtssagende Wort- und Sacherklärungen geliefert. Bis
schließlich für Bereiche wie z.B. Rundfunk und Rundfunkmarketing oder
Filmwirtschaft im Vergleich zur Ausgestaltung des Buch- und
Pressebereichs nur wenige (zudem oberflächlich ausgeführte) bis gar
keine Lemmata und Informationen mehr aufzufinden sind. Offensichtlich
wurden die Themenblöcke aber weit differenzierter verteilt, so daß
auch im Fall der beispielhaft genannten Themenbereiche keine
durchgehend einheitliche und gleichmäßige Begriffsauswahl und
-bearbeitung zu erkennen ist. Da die Beiträge nicht namentlich
gekennzeichnet und die Verantwortungsbereiche nicht angegeben werden,
muß Frühschütz die Verantwortung für die ungleichmäßige Auswahl und
Bearbeitung der Lemmata, insgesamt für ein unfertiges Konzept und
mangelnde Kontrolle über die Ergebnisse im Namen aller Mitarbeiter
übernehmen.
Für das Lexikon Medienrecht, den zweiten Hauptteil des Bandes, liegen
die Dinge anders: Hier hat Frühschütz mit Hilfe zweier Fachanwälte
alle Beiträge selbst formuliert und hat seine eigene Praxiserfahrung
einfließen lassen. Zwar verweist Frühschütz ausdrücklich auf die
rechtliche Vorläufigkeit seiner Erläuterungen, doch fallen keine
groben Unzulänglichkeiten ins Auge. Allerdings verwundert gelegentlich
die Zuordnung von Lemmata in das Rechtslexikon, die eher oder
zumindest auch im allgemeinen Lexikon zu erwarten gewesen wären (z.B.
Bahnhofsbuchhandel, Mängelexemplar, Streckengeschäft, Verband
deutscher Schriftsteller), auffällig ist auch hier die offensichtliche
Minderberücksichtigung von Rundfunk und Film.
Im dritten Teil Materialien versammelt Frühschütz 16 Texte,
Richtlinien, Merkblätter, Gesetze und Regeln aus dem Bereich
Buchhandel, Verlags- und Werberecht, eingeschlossen Pressekodex und
Richtlinien für die publizistische Arbeit und dazu einen Kurztext von
Erwin Dichtl über die Misere des deutschen wissenschaftlichen
Verlagswesens insbesondere in den Wirtschaftswissenschaften Karger
Lohn für Lehrbuchautoren. Die Texte haben durchweg hohen Gebrauchswert
und wer weiß, daß er sie hier finden kann, wird dafür dankbar sein. Es
hätten im repräsentierten Bereich sicher noch mehr sein dürfen (z.B.
ISBN-Merkblatt), vor allem aber fehlen wieder jegliche entsprechenden
Texte zum Rundfunk und zum Film.
Der vierte Teil Adressen bietet eine thematisch sortierte Liste
einschlägiger Institutionen mit ihren sämtlichen Anschriften und
thematischer Kurzcharakterisierung im Umfang von ca. 250 Eintragungen.
Auch hier findet sich die Bevorzugung von Buch und Presse gegenüber
den anderen Medien wieder, - außerdem: Die entsprechenden Listen im
Stamm sind ungleich umfangreicher, wenn auch nicht so leicht zu
lesen.
Der fünfte Teil Literaturverzeichnis listet in alphabetischer Ordnung
etwa 300 Bücher und Aufsätze auf, aus denen man sicherlich passende
Titel auswählen und mit Gewinn lesen kann, - um sie als Lese-Angebot
in einem Praxisbuch effizient werden zu lassen, hätte Frühschütz sie
in thematischer Sortierung oder mit knapper Kommentierung anbieten
müssen.
Bleibt als Fazit, daß hier nicht das angekündigte und vielleicht
erwartete Praxishandbuch noch gar die Nomenklatur für den
generalistischen Medienökonomen vorgelegt worden ist, sondern nur ein
Handbuch für den Presseverlagspraktiker und mit Einschränkung
vielleicht noch für den Werbepraktiker.[2] Frühschütz wird selbst
beurteilen müssen, ob er das angestrebte Handbuch in realistischer
Einschätzung der divergierenden Weite des Berufsfeldes und effektiv in
Auswahl, Einsatz und Kontrolle der Mitarbeiter tatsächlich hätte
erarbeiten können. Er hat es nur in Teilen getan.
Wilbert Ubbens
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