Anlage und Register entsprechen der des Grundwerks: 1. Werke (untergliedert nach Gesamtausgaben, Teilausgaben, Einzelwerken und Briefen) und 2. Sekundärliteratur, jeweils chronologisch geordnet. Ohne Not, wie der Rez. meint, wurden die Nachtragstitel auf Nummern des Grundwerks mit Anhängezahlen eingeschoben (ein System hat er nicht erkennen können) und lediglich die Sekundärtitel der Jahre 1976 - 1990 schließen in der Numerierung an die letzte Nummer des Grundwerks an. Zu den Titelaufnahmen ist nichts Besonderes zu vermerken: sie enthalten alle nötigen Angaben auch wenn bei den zahlreichen aus sekundären Quellen übernommenen Titeln (die nicht markiert sind) mit Ungenauigkeiten und unvollständigen Angaben zu rechnen ist (das belegen die Corrigenda zum Grundwerk, die in Teilband 2 nicht weniger als 110 Seiten füllen). Titel in weniger gängigen Sprachen - den slavischen (außer dem Russischen), vor allem aber den orientalischen (sehr zahlreiche japanische, vor allem aber chinesischsprachige Titel) - ist eine deutsche Übersetzung beigegeben, die allerdings sehr häufig auch fehlt. Eine Besonderheit der Verzeichnung mit negativen Auswirkungen bleibt zu erwähnen: Beiträge zu Sammelbänden über Hegel sind nicht einzeln verzeichnet, sondern in der Art von fortlaufend geschriebenen Inhaltsverzeichnissen nur unter dem Titel des Sammelbandes, auf dessen Nummer die Register verweisen, so daß man erst mühsam in einer evtl. langen Liste suchen und dabei daran denken muß, diese ganz durchzusehen, da derselbe Autor mit mehreren Beiträgen bzw. derselbe Sachverhalt mehrfach behandelt sein kann.
Das Verfasserregister (S. 879 - 979), das auch Eintragungen unter
Körperschaften enthält, ist typographisch übersichtlich (wie sich
überhaupt die typographische Gestaltung der beiden Teilbände
vorteilhaft von der des Grundwerks unterscheidet), was man vom
anschließenden deutschsprachigen Stichwortregister (S. 981 - 1128)
mitnichten sagen kann. Wie schon beim Grundwerk hat Steinhauer dieses
Register nicht selbst bearbeitet. Die Hinweise für die Benutzung (S.
983 - 984), die wie auch die sonstigen Begleittexte entsprechend der
Zweisprachigkeit des Titelblatts erst in englischer und dann in
deutscher Sprache geboten werden, erläutern die Vorgehensweise mit
Beispielen, doch lassen sich für sämtliche selbst bei nur kurzem
Blättern Gegenbeispiele finden. Dazu sind Titel gar nicht ins Register
gekommen, und zwar nicht etwa nur chinesischsprachige ohne deutsche
Übersetzung: die grundsätzlich deutschsprachigen Stichwörter sind
nämlich bei Titeln in entlegenen Sprachen der beigefügten Übersetzung,
bei solchen in gängigen Sprachen einer hinzuzudenkenden deutschen
Übersetzung entnommen und im Register durch die beigefügte
Sprachbezeichnung markiert. Das ist benutzerfreundlich, da es einem
erspart, unnötigerweise Titel nachzuschlagen, die in einer Sprache
abgefaßt sind, die man sowieso nicht versteht (aus diesem Grund wäre
eine Sprach-Markierung auch beim Verfasserregister sinnvoll gewesen,
da man vom Verfassernamen keineswegs immer auf die Sprache schließen
kann, z.B. bei Viktor Zmegac, der auch deutsch schreibt, im Gegensatz
etwa zu Chengguang Zhi). Zur Begrenzung des Umfangs sind Sachbegriffe
mit Bezug auf eine Person nicht unter jenen, sondern nur als
Unterbegriff unter diesen verzeichnet. Titel über Beziehungen zwischen
Personen sind mit der Sigle Bez.: eingeleitet, doch kann man sich
keineswegs darauf verlassen, daß unter einer Person wirklich alle
einschlägigen Titel nachgewiesen werden.[3] Die Benutzbarkeit des
Schlagwortregisters wird darüber hinaus durch die völlig ungenügende
typographische Aufbereitung extrem erschwert; im Kolumnentitel fehlen
jegliche Hinweise auf die auf der jeweiligen Seite enthaltenen
Alphabetabschnitte, was eine Orientierung nicht nur unter der
Eintragung Hegel mit ihren nicht weniger als 68 zweispaltigen Seiten
außerordentlich erschwert. Dazu kommt, daß die zweistufige
Unterordnung nur durch Einrückungsstriche markiert ist und die
alphabetische Ordnung Partikel übergeht aber ausdruckt. Die auf die
Einrückungsstriche z.T. folgenden weiteren Satzzeichen haben
offensichtlich keinen Einfluß auf die Ordnung und ihr Sinn blieb dem
Rez. verschlossen. Kurzum, das Register ist eher eine Zumutung als
eine Hilfe, zumal man keineswegs davon ausgehen kann, alles
nachgewiesen zu haben, wenn man endlich mühselig die gesuchte Stelle
gefunden hat.
Wie häufig bei derartigen umfassenden Personalbibliographien, die mit
ihrem Streben nach Vollständigkeit sicher ihre Berechtigung haben,
wünscht man sich als Seitenstück sehnlich eine (kritische)
Auswahlbibliographie, die sich dazu auf Titel in gängigeren Sprachen
(was nicht eng zu fassen ist) beschränkte und die eine zuverlässige
Sacherschließung böte.
Klaus Schreiber
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