Die beiden Autoren der ersten Auflage des IFL - Eugen Lennhoff (1891
- 1944) und Oskar Posner (1878 - 1932) - waren beide selbst
Freimaurer;
dagegen ist der Bearbeiter der Neuausgabe, Dieter A. Binder (1953 - ),
Professor am Institut für Geschichte der Universität Graz, "nicht
maurerisch gebunden" (S. 10), doch ist er als Verfasser einer
Monographie über die Freimaurerei ausgewiesen.[1] Jedenfalls wendet sich
das Werk an Freimaurer wie Nichtfreimaurer. Außer der Hinzufügung
neuer Artikel (über deren Zahl nichts gesagt wird), galt als
Grundprinzip der Neubearbeitung, alle Artikel der Ausgabe von 1932 zu
übernehmen und nach Möglichkeit zu aktualisieren, was den Vorteil hat,
daß man die Ausgabe von 1932 aus den Informationsapparaten entfernen
kann; andererseits - das Vorwort deutet das Problem selbst an (S. 10)
- sind damit auch zahlreiche Personen, insbesondere aus den
angelsächsischen Ländern, weiterhin vertreten, die zu Recht in
Vergessenheit geraten sind, da sie damals nur auf Grund ihres Amtes
(durch Auswertung der Großlogen-Listen der Zeit) in das Lexikon
gelangt sind. Hier wäre eine Ausdünnung gut vertretbar gewesen.
Überhaupt stellen die Personenartikel[2] den nach Zahl größten Anteil.
Vertreten sind einerseits zentrale Figuren der Freimaurerei (etwa
Ignaz Born für Österreich im 18. Jahrhunderts), berühmte Personen, die
Freimaurer waren und Werke maurerischer Thematik verfaßt haben
(Mozart), sehr zahlreiche weitere mehr oder weniger bekannte Personen
mit kurzen Artikeln, die lediglich wegen ihrer tatsächlichen
(Montgolfier) oder ihrer vermuteten Mitgliedschaft (V. Hugo) erwähnt
werden und schließlich auch Gegner der Freimaurerei (Ludendorff).
Während die Länge der Personenartikel von wenigen Zeilen bis selten
mehr als drei Spalten reicht, sind die Artikel für Länder mit großer
freimaurerischer Tradition sehr umfangreich: England 18 Sp.,
Deutschland 16 Sp., Italien 14 Sp., Frankreich 10 Sp. und viele
weitere. Dazu kommen Artikel über einzelne Orte. Die dritte, an Zahl
wohl nicht weit hinter den Personenartikeln zurückstehende Gruppe
bildet die über Sachbegriffe und Institutionen bzw. Körperschaften der
Freimaurerei. Unter letzteren sind auch solche, die nichts mit
Freimaurerei zu tun haben und nur von Außenstehenden mit dieser in
einen Topf geworfen werden, dazu anti-freimaurerische Bewegungen.
Literaturangaben fehlen grundsätzlich, was bei einem Lexikon, das auch
wissenschaftliche Interessen befriedigen soll, durchaus einen Mangel
darstellt. Dafür sind zuweilen Adressen von deutschen Körperschaften
genannt (etwa für das Deutsche Freimaurermuseum[3] in Bayreuth). In
Anbetracht der zahlreichen, (lt. Verlagswerbung) "über 7000
Stichpunkte"[4] und deren Vielfalt ist es mehr als bedauerlich, daß das
Lexikon nicht durch eine thematische Übersicht über die Artikel
sachlich erschlossen wird.[5] Zwar gibt es Verweisungsartikel (etwa von
Hochgradsysteme mit Aufführung der einschlägigen Artikel), doch sind
diese weder typographisch markiert, noch irgendwo zusammengestellt, so
daß man nur durch Zufall darauf stößt. - Beigaben: 1. Maurerisches
Vokabularium in sechs Sprachen (S. 934 - 973; so schon in der Ausgabe
von 1932); 2. Zeittafel (S. 938 - 943; aus der Ausgabe von 1932, aber
fortgeschrieben bis 1999); 3. Bibliographie der Erstausgaben (S. 944
- 948, sachlich geordnet, unverändert einschließlich aller Mängel aus
der Originalausgabe übernommen) ergänzt um Aktuelle bibliographische
Notizen (S. 949 - 951, nur alphabetisch) mit Hinweis auf einschlägige
Bibliographien,[6] was aber eine sorgfältig ausgewählte und kommentierte
Bibliographie der wichtigsten Werke, die diesem Lexikon gut
angestanden hätte, nicht ersetzen kann, um so mehr, als die Artikel,
wie bereits bemängelt, ohne Literaturangabe auskommen müssen.
Dem Deutschen Freimaurer-Lexikon von Reinhold Dosch ist die regionale
Beschränkung bereits am Titel abzulesen. Dazu kommt, daß der Autor
selbst Freimaurer ist und das Lexikon in einem maurerischen Verlag
erscheint. Es dient "vor allem der praktischen Arbeit in der Loge ...
So sind beispielsweise die Tätigkeiten der einzelnen Beamten der Loge
ausführlich dargestellt." Das Lexikon enthält ca. 500 Artikel
(gleichfalls ohne Literaturangaben), die auf S. 331 - 339 in
alphabetischer Folge zusammengestellt werden, wozu noch einmal ca.
ebensoviele Verweisungen kommen, die nur hier, nicht dagegen im
Lexikon selbst erscheinen. Während es z.B. im IFL nur einen Artikel
Besuchende Brüder gibt, hat das DFL außer diesem noch weitere Artikel
unter Besuch der Loge, Besuchsregeln (mit einer Tabelle
Erkenntnisstufen und Hochgrade der Freimaurerei in Deutschland) sowie
Besuchsverbot. Während es im IFL einen Artikel Bibliographie,
freimaurerische mit einer Beschreibung der Bibliographien und Kataloge
zur Freimaurerei gibt, enthält der Artikel Bibliographie des DFL eine
Liste empfohlener Titel. Es gibt hier auch einen Artikel Internet. Im
Anhang findet man ein dreisprachiges Glossar (deutsch, englisch,
französisch).
Da die zwei Lexika sich ergänzen, sollten beide in den
Informationsapparaten größerer öffentlicher sowie der
wissenschaftlichen Bibliotheken angeboten werden.
Klaus Schreiber
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