Leicht verständlich geschrieben, stellt der Lehrbrief in seinem
Hauptteil (S. 53 - 138) zahlreiche Informationsmittel, hauptsächlich
"aus/für den deutschsprachigen Raum" (S. 53),[2] mit knappen
Annotationen vor, die der angehende Musikbibliothekar kennen sollte,[3]
darunter zahlreiche in den letzten Jahren neu erschienene Print-[4]
sowie CD-ROM-Ausgaben, während Internet-Quellen nur in minimaler
Auswahl (S. 53) genannt werden. Redaktionsschluß war der 30.06.1999.
Der Lehrbrief erhebt selbstverständlich keinen Anspruch auf
Vollständigkeit, weist auf die Tatsache des schnellen Veraltens einer
derartigen Publikation hin und betont die Auswahl im Hinblick auf die
Didaktik in der musikbibliothekarischen Ausbildung (S. 7). Dabei
wurden Nachschlagewerke der alten Ausgabe eliminiert und andere neu
aufgenommen, was besonders auch im Bereich der Werkverzeichnisse und
-führer einzelner Komponisten zutrifft. So sind u.a. die Verzeichnisse
zu Johann Christian, Johann Christoph F. und Wilhelm Friedemann Bach
und Hindemith jetzt nicht mehr vertreten, dafür werden die
Verzeichnisse zu Henze, Mahler, Wagner und Weill sowie weitere
- neuere und ältere - Auskunftsmittel zu anderen Komponisten wie
beispielsweise Bach (1999: 8, 1988: 5), Mozart (1999: 9, 1988: 3) und
Schubert (1999: 5, 1988: 2) erstmalig vorgestellt, andere wie
beispielsweise zu Berlioz und Reger fehlen überhaupt. Enthalten sind
auch die in loser Folge erscheinenden Lübbes ...-Lexika und die
Reclams Musikführer ... zu einzelnen Personen.
Die Anlage des Hauptteils (C. Die kommentierte Auswahlbibliographie
der Musik-Auskunftsmittel) entspricht im wesentlichen der der 1.
Aufl., doch wurde die dortige Einteilung in Lehreinheiten zugunsten
von wesentlich klareren, der sachlichen Gliederung entsprechenden
Überschriften aufgegeben. Innerhalb sind die vorgestellten Werke
springend durchnumeriert, wobei unterschiedliche Angebotsformen
(Print-, CD-ROM-, Internet-Ausgabe) durch angehängten Kleinbuchstaben
unterschieden werden. Die damals eingearbeiteten Übungsaufgaben sind
entfallen, da sie nach Meinung des Verfassers - zu Recht - Stoff für
einen gesonderten, wünschenswerten Band darstellen. Dafür sind die
beiden ersten und das letzte Kapitel neu hinzugekommen. Das erste
umreißt auf knappstem Raum in groben Zügen den Auskunftsdienst als
solchen (A: S. 11 - 13), das zweite befaßt sich mit Grundlagen und
Terminologieproblemen sowie der Typologie von Informationssmitteln (B:
S. 15 - 52). Das abschließende Kapitel (D: S. 139 - 142) behandelt
Spezialprobleme und Grenzen der Auskunftsmittel und gipfelt
berechtigterweise in der folgenden Aussage, die uneingeschränkt in
jeder Art von Bibliothek gilt: "Vielfach hilft hier nur ein
Auskunftsmittel, das in der bisherigen Darstellung sträflich
vernachlässigt wurde: das Wissen der/des Bibliothekars/in" (S. 142).
Im insgesamt positiv zu beurteilenden Lehrbrief sind zum einen solche
Kleinigkeiten unverzeihlich wie die, daß die häufig auf Unwissenheit
beruhende Schlampigkeit zahlreicher Benutzer - und etwa auch
Bibliothekare? - hier unterstützt wird und der Lehrbrief ebenfalls
nicht von der, sondern von dem MGG (aufgelöst würde das heißen: Das
Musik in Geschichte und Gegenwart) spricht (S. 62) sowie die
Bezeichnung des Rezensionsorgans IFB als Bibliographie (S. 138). Zum
andern die Unterbewertung des DEUMM als italienischlastiger
Enzyklopädie und damit dessen ungerechtfertigte Hintansetzung bei der
gelegentlichen parallelen Nennung von MGG und New Grove, die doch
keineswegs weniger durch ihre Herkunft geprägt sind[5] - so im
betreffenden Kapitel C.2.2.a Universal-Musiklexika (S. 62 - 64) selbst
sowie in Zusammenhang mit den Thematischen Katalogen (S. 27) und mit
Gesamt- und Denkmälerausgaben (S. 83).
Hilfreich wäre ein Register der Verfasser- und Sachtitel der
vorgestellten Werke gewesen.
Selbstverständlich muß der Lehrbrief in jeder Musikbibliothek und in
jeder ausbildenden Bibliothek/Institution vorhanden sein.
Martina Rommel
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