Bei den Werktiteln sind sowohl Original-, Konventional- und
volkstümliche Titel als auch die der literarischen Vorlagen
berücksichtigt; die lateinischen, italienischen, französischen,
englischen, deutschen,[2] spanischen und portugiesischen Titel sind im
Original verzeichnet, solche in anderen Sprachen in italienischer
Übersetzung. Bestimmte und unbestimmte Artikel ordnen nur, wenn sie
Bestandteil des Titels der Komposition sind ("Ein fest Burg ist unser
Gott"), sonst sind sie nachgestellt.
Ferner sind mythologische, biblische, historische und literarische
Gestalten sowie Phantasie- und Fabelwesen berücksichtigt, soweit sie
Stoff literarischer Werke bzw. von Libretti geworden sind, nicht
dagegen die von sonstigen Rollenträgern,[3] und zwar in italienischer
Form.[4] Verwiesen wird von verschiedenen Namensformen auf die
ursprüngliche, von einzelnen Namen auf literarische Zwillingspaare
(z.B. Abele e Caino, Aci e Galatea), von einzelnen Namen auf eine
Gruppe (z.B. Argonauti), von Hauptpersonen häufig auf das Werk, unter
dem sie abgehandelt werden.[5]
Der Vorspann der Werk-Artikel nennt die üblichen Fakten: Opus- oder
Werkverzeichnisnummer, Textdichter, literarische oder historische
Vorlagen, Entstehungsort und -datum, Widmung, Uraufführung und evtl.
italienische Erstaufführung, Rollen mit den Interpreten der
Uraufführung, Erstausgabe, Anlaß der Komposition, bei mehrsätzigen
Werken Satzüberschriften, ggf. Fassungen und Bearbeitungen. Der
Artikel selbst stellt eine Beschreibung des musikalischen Werkes bzw.
der literarischen, mythologischen und biblischen usw. Gestalten dar.
Dieser folgt ggf. eine - chronologische bzw. mit den historisch
bedeutenden beginnende - Liste der Vertonungen mit denselben Angaben
und teilweise eigener Werkbeschreibung. Literatur- und diskographische
Angaben fehlen leider.
Appendizes: 1. Verzeichnis der Arien, Chöre und anderer Textstellen
von Werken der Bühnenmusik, Oratorien und Kantaten mit italienischem,
französischem, deutschem und englischem Text mit Aufführung der
beteiligten Personen, der Werktitel, von Akt oder Teil sowie des
Komponisten; 2. das Register der erwähnten Gestalten verweist auf
Werktitel und Komponist; 3. Register der Komponisten, Textverfasser
und sonstigen beteiligten Personen.
Während das Grundwerk für Bibliotheken unabdingbar ist, stellt der
hier besprochene Teil wegen der Informationen, die man sonst in
verschiedenen Nachschlagewerken[6] ermitteln muß, nur eine gleichwohl
nützliche Ergänzung dar.
Martina Rommel
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