dürfte nicht nur jeder Jurist
schon einmal in der Hand gehabt haben, sondern verschafft auch dem
rechtsunkundigen Laien schnell und zuverlässig einen Überblick über
alle Gebiete der Rechtswissenschaft einschließlich angrenzender
Disziplinen. Dabei werden juristische Fachbegriffe - und für den
Nichtlateiner besonders hilfreich: lateinische Rechtsregeln - ebenso
erklärt wie staatliche Institutionen und selbst zu den wichtigsten
Juristen der Rechtsgeschichte findet sich ein kurzer biographischer
Hinweis. Erläutert werden dabei keineswegs nur rein juristische
Begriffe, es finden sich ebenso Stichwörter wie Theater, Moschee,
Gaststätte, Speiseeis oder Sorben. Daß sich die Herausgeber um eine
ständige Aktualisierung bemühen, zeigt beispielsweise der Eintrag
Cybergeld. Besonders gelungen ist die Balance zwischen knapper
lexikographischer Auskunft und zuverlässiger Erläuterung. So lassen
sich viele der über 10.000 verzeichneten Begriffe mit einem oder zwei
Sätzen erklären. Für das Rechtsleben fundamentale Sachverhalte sind
mit der notwendigen Ausführlichkeit erörtert: So umfaßt der Artikel
Ehescheidung 11 Spalten, Miete 13 Spalten. Diese Artikel, die damit
aus dem üblichen Lexikonstil ausbrechen, können natürlich weder ein
Kurzlehrbuch noch einen Kommentar ersetzen, bieten aber erheblich mehr
als nur einen Überblick.
Von zusätzlichem Nutzen sind die zahlreichen Verweisungen, die für den
Nachschlagenden einen weiteren Zugang ermöglichen.[3] Ergänzt wird der
lexikalische Teil durch einen mehrteiligen Anhang, in dem u.a. der
Aufbau des deutschen Gesetzgebungs-, Rechts- und Rechtswegesystems
kurz dargestellt wird, sowie die Fundstellen wichtiger Gesetze
verzeichnet sind. Dabei nutzt der Beck-Verlag den letzterwähnten Teil
legitimerweise zum Hinweis auf den Inhalt seiner großen
Loseblattsammlungen.
Klaus-Rainer Brintzinger
- [1]
- Neben den hier besprochenen sei noch erwähnt: Juristisches
Taschenlexikon / Paul Kurt Kaller. - 2., überarb. und verb. Aufl.
- Wiesbaden : Quelle & Meyer, 1997. - X, 440 S. - (UTB für
Wissenschaft
: Uni-Taschenbücher ; 1946) - ISBN 3-8252-1946-1 (UTB) - ISBN
3-494-02243-7 (Quelle & Meyer) : DM 22.80.
(zurück)
- [2]
- Im Juli 2000 erschien: 16., neubearb. Aufl. - XVII, 1662 S. ; 20
cm. - ISBN 3-406-46411-4 : DM 79.80.
(zurück)
- [3]
- Fehlgeleitete Verweisungen dürften - auch wenn sich dies nur
stichprobenhaft überprüfen läßt - die Ausnahme sein. Ein Beispiel: Der
Eintrag Mutung verweist auf Bergrecht, der Eintrag Bergrecht fehlt
jedoch.
(zurück)
Zurück an den Bildanfang