Inhaltlich liegt der Schwerpunkt im Bereich des öffentlichen Rechts
sowie der Staats- und Verwaltungslehre und der Innenpolitik. Einträge
aus dem Bereich des Zivilrechtes wurden daher nicht aufgenommen. Ein
weiterer Schwerpunkt findet sich im Bereich der staatlichen
Institutionenkunde. Eine gewisse Zufälligkeit der Auswahl, die sich
nicht immer nach der tatsächlichen Bedeutung richtet, ist hier wohl
unvermeidlich. So finden sich jeweils eigene, zum Teil mehr als eine
Spalte umfassende Artikel zum Militärgeschichtlichen Forschungsamt der
Bundeswehr, zur Bundesschuldenverwaltung und zum Bundessortenamt; das
Bundessozialgericht wird dagegen pauschal unter dem Eintrag
Bundesgerichte abgehandelt. Die Erläuterung juristischer Sachverhalte
nimmt dabei eine untergeordnete Rolle an. Daher wendet sich dieses
Nachschlagewerk auch primär an Politologen und zeithistorisch
Interessierte und wird in diesem Rahmen sowohl dem Laien und
Studienanfänger sowie in manchen Fällen sicherlich auch dem
recherchierenden, möglicherweise fachfremden Wissenschaftler gute
Dienste leisten.[2] Einen weiteren Einsatz wird das Staatsbürgerlexikon
im Bereich der politischen Bildung finden. Alle Artikel sind knapp im
Lexikon-Stil gehalten und zu einem großen Teil mit Literaturhinweisen
versehen, allerdings findet sich im Gegensatz zum Köbler kein
Literaturverzeichnis, was allerdings kein Mangel ist, da alle
Zeitschriftenabkürzungen in einem Abkürzungsverzeichnis aufgelöst
werden und ansonsten die bibliographischen Angaben ausreichend sind,
um die Literatur eindeutig identifizieren zu können.
Klaus-Rainer Brintzinger
Zurück an den Bildanfang