Zunächst jedoch eine Beschreibung des Planes für das Gesamtwerk sowie der Anlage und des Aufbaus der Artikel. Ursprünglich auf die alten Bundesländer beschränkt, wird das Unternehmen seit der Wiedervereinigung auf die neuen Bundesländer ausgedehnt: für erstere sind die Bände 1 - 10, für letztere die Bände 12 - 14 vorgesehen, während Band 11 jetzt Gesamt-Berlin behandeln soll; dazu kommt ein Gesamtregister in den Bänden 15 - 16. Die Planungen gehen allerdings inzwischen über das vereinigte Deutschland hinaus: in Vorbereitung ist nämlich ein von der Österreichischen Nationalbibliothek betreutes Handbuch der historischen Buchbestände in Österreich sowie ein Handbuch deutscher historischer Buchbestände in europäischen Bibliotheken des nicht-deutschsprachigen Bereichs, für das die Zentralredaktion in Münster ebenso zuständig ist wie für das geplante Generalregister zu allen drei Handbüchern.
Jeder Regionalteil enthält: 1. Vorwort und Benutzungsanleitung zum Gesamtwerk. 2. Vorwort zum Regionalteil, d. h. ggf. mehrere Vorwörter, wenn mehr als ein Bundesland behandelt wird, im vorliegenden Fall also Hessen getrennt von Rheinland-Pfalz. 3. Historischer Überblick über die Bibliothekslandschaft(en). 4. Bibliotheken im Ortsalphabet, wiederum getrennt nach Ländern. 5. Gemeinsames Regionalregister. Von Nordrhein-Westfalen (Bd. 3 - 4) und Bayern (Bd. 9 - 10) abgesehen, betreuen die Regionalredaktionen jeweils mehr als ein Bundesland. Der erste Teilband für die hessischen Orte von A - L enthält Beschreibungen von 73 Bibliotheken, angefangen von Kleinstbibliotheken wie z. B. der Bibliothek des Dreieich-Museums in Dreieichenhain mit 151 einschlägigen Titeln (von der man noch nie etwas gehört hat und wohl auch künftig nichts mehr hören wird, obwohl sie ihre Titel immerhin in einer Computerdatei gespeichert hat) oder der Bibliotheca Schottensis im Zentralarchiv der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in Darmstadt mit einem potentiell wertvollen Altbestand, der jedoch nicht benutzbar ist, "da die Bücher in Kisten verpackt sind" (S. 104) bis hin zur umfangreichsten Eintragung für die Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt einschließlich dreier Universitätsinstitute mit 58 Seiten (zusammen mit der Senckenbergischen Bibliothek sind es sogar 72 Seiten), gefolgt von der Hessischen Landes- und Hochschulbibliothek in Darmstadt mit 42 Seiten.
Unabhängig von der Größe der Bibliothek sind alle Artikel einheitlich
gegliedert, beginnend mit den Elementardaten: Adreßinformationen,
Sigel, Unterhaltsträger, Funktion ("Schloßbibliothek"), Sammelgebiete
("Der Altbestand wird nicht vermehrt"), Benutzungsmöglichkeiten,
Technische Einrichtungen für Benutzer, Hinweise für anreisende
Benutzer ("Parkmöglichkeiten kaum vorhanden"). Darauf folgen die
eigentlichen bestandsbezogenen Angaben in fünf Abschnitten,[4] hier
verkürzt zitiert nach der Einleitung (S. 12 - 15) unter Verwendung von
deren Terminologie: 1. Bestandsgeschichte in zusammenhängender
Darstellung (Ursprünge, inkorporierte Bibliotheken, Kontinuität und
Diskontinuität im Bestandsaufbau). 2. Die Bestandsbeschreibung
"charakterisiert den Bestand in seiner chronologischen Schichtung, in
seiner sprachlichen Aufgliederung und in seinem systematischen
Aufbau"; die Zahlen (Bände und/oder Titel) beruhen auf Auszählung oder
Hochrechnung, was jeweils angegeben ist; die chronologische Schichtung
beginnt mit der Inkunabelzeit und schreitet weiter nach Jahrhunderten;
der Anteil der fremdsprachigen Titel wird in absoluten Zahlen oder in
Prozentzahlen angegeben; der systematischen Übersicht liegt die
bibliothekseigene Systematik nach Sachgruppen zugrunde;
"Bestandsgruppen sind häufig allgemein, fast ebenso häufig auch unter
Nennung kennzeichnender Autoren oder Einzelwerke beschrieben worden",
wobei ersteres Verfahren verständlicherweise von den großen
Bibliotheken angewendet wird, letzteres vorzugsweise von kleinen
Bibliotheken, deren Bestandsbeschreibungen nicht zuletzt deswegen
überproportional umfangreich ausfallen, ohne daß dem Benutzer mit der
Nennung von Autoren und Einzelwerken allzuviel gedient wäre, weshalb
diese zu Recht auch nicht ins Register aufgenommen werden sollen und
man sie also auch in der Regel gleich hätte weglassen sollen; es
folgen Sondersammlungen, "die wegen ihres speziellen Charakters, ihrer
formalen Eigenart, ihrer Provenienz oder aus anderen Gründen ... vom
Hauptbestand separiert sind". 3. Aufführung der Kataloge und zwar der
heute noch benutzten Allgemeinkataloge, sodann der modernen
Sonderkataloge und schließlich der historischen Kataloge, die nur noch
"für die Kenntnis und Auswertung eines Bestandes wertvoll" sind. Die
beiden folgenden Abschnitte sind bibliographischer Natur:[5] 4. Quellen
(auch archivalische) und Darstellungen zur Geschichte der Bibliothek.
5. Veröffentlichungen (darunter Ausstellungskataloge), "die über die
Bestände ... zusätzlich zu Katalogen Auskunft geben". Alle Beiträge,
bei großen Bibliotheken auch die Teilbeiträge, sind namentlich
gezeichnet, obwohl sie in der Zentralredaktion überarbeitet und
vereinheitlicht wurden, wofür der Benutzer in der Regel wohl dankbar
sein kann, auch wenn dieses Verfahren offensichtlich zu Verzögerungen
und im Einzelfall auch zu Auseinandersetzungen mit den Urhebern
geführt haben mag.[6]
Dem Vorwort (S. 9 - 11) sind Gegenstand und Ziele des HHBD - hier
resümiert - zu entnehmen: Gegenstand ist das "vom Beginn des
Buchdrucks bis zum Ausgang des neunzehnten Jahrhunderts erschienene
Schrifttum in deutschen Bibliotheken" unter Berücksichtigung des
gesamten Spektrums des Gedruckten vom Buch bis zum Gelegenheitsdruck,
also unter Ausschluß der Handschriften. Gegenstand des HHBD ist nicht
das einzelne Buch, sondern die Bestandsgruppen, die sich in den
Bibliotheken gebildet haben und somit kann das HHBD natürlich kein
Ersatz für Bibliotheks- oder Zentralkataloge sein. Ziele sind: 1.
Summarische und dabei doch detaillierte Bestandsaufnahme der in
deutschen Bibliotheken nach dem Zweiten Weltkrieg noch vorhandenen
oder seither neu erworbenen historischen Bestände als Grundlage für
künftige Bibliotheksplanung insbesondere im Hinblick auf die
retrospektive Katalogisierung und die Konservierung der Altbestände.
Dieses Ziel wird sicherlich erfüllt. 2. Vademecum für
bibliothekarische und wissenschaftliche Arbeit mit historischen
Beständen mit dem Ziel, den Benutzer zum Buch zu bringen und nicht
umgekehrt; da letzteres auch heute schon angesichts der zunehmenden
Zurückhaltung der Bibliotheken, Altbestände den Gefährnissen des
Leihverkehrs auszusetzen, in zunehmendem Maße praktiziert werden muß,
spricht vieles für detaillierte Bestandsbeschreibungen, eröffnen diese
doch dem Benutzer die Möglichkeit, außer dem einzelnen, ihm auf dem
Wege der Fernleihe verwehrten Titel auch gleich den ihm evtl. gar
nicht bekannten umgebenden Sachkomplex anläßlich eines Besuches mit zu
bearbeiten. Dabei ist eine Lösung der Probleme, die ein zunehmender
bibliothekarischer Reiseverkehr mit sich bringen müßte, wohl überhaupt
noch nicht bedacht worden; davon wären auch nicht nur die hier
zahlreich vertretenen kleinen Bibliotheken ("Schriftliche Anmeldung
und Genehmigung erforderlich") überfordert, auch die großen
Bibliotheken wären vor kaum überwindbare Probleme gestellt, es sei
denn, die anreisenden Benutzer gäben sich mit den häufig genug
unzumutbaren Benutzungsmöglichkeiten am Ort zufrieden. Die kleineren
Bibliotheken werden freilich kaum Ziel derartiger Reisen sein, da sie
in der Regel nicht einmal die elementare Infrastruktur für die
Benutzung zur Verfügung stellen können. Hier wäre ein Nachweis aller
Titel und damit auch der unikalen in einem Verbundkatalog die einzig
sinnvolle Vorgehensweise. Der Rezensent glaubt allerdings nicht daran,
daß auf Grund des HHBD die Zahl der Bibliotheksreisen stark ansteigen
wird, da das Interesse doch weithin Einzeltiteln gilt, die man sich,
wenn der Leihverkehr schon ausscheidet, möglichst als Mikrofiche an
seinen Arbeitsplatz holt, weshalb dem gezielten Titelnachweis durch
Beschleunigung der retrospektiven Katalogisierung in Verbindung mit
einer wesentlich breiter anzulegenden Überführung alter Bestände auf
Mikrofiche die allererste Priorität zukäme. Da zumindest die
retrospektive Katalogisierung großer Bibliotheksbestände auf gutem Weg
ist, wird das zweite Ziel des HHBD mittelfristig erheblich an
Bedeutung verlieren. 3. Das dritte Ziel, Arbeitsinstrument für die
historische Bibliotheksforschung zu sein, das "nicht nur bereits
formulierte Fragen beantwortete, sondern auch neue aufwerfen würde"
ist dagegen sicherlich gleichfalls erreicht und stellt den vermutlich
größten Aktivposten des HHBD dar.
Noch nicht beurteilen läßt sich die Qualität der Register, da das
Regionalregister für die Region Hessen/Rheinland-Pfalz erst im zweiten
Teilband enthalten sein wird.[7] Die Qualität der Register wird jedoch
ganz wesentlich über den Nutzen des HHBD entscheiden. Von den wenigen
Hinweisen in der Einleitung wurde der erste - den Ausschluß einzelner
Autorennamen und Titel betreffend - bereits zustimmend referiert;
bedenklicher scheint dagegen die Absicht, Bestände unterhalb einer
bestimmten Größenordnung und Bedeutung gleichfalls nicht in das
Register aufzunehmen; hier würde der Rezensent für eine Aufnahme
plädieren und zwar unter typographischer Markierung der Größenordnung.
Zu hoffen ist auch, daß das Register nicht bloß auf die Seite
verweist, sondern zusätzlich die Abschnittsnumerierung angibt, da man
sonst bei dem Informationsreichtum, der sich auf jeder Seite
ausbreitet, unnötig lange suchen müßte, bis man die exakte Stelle
gefunden hat. Das größte Problem bei der Registerbearbeitung stellt
jedoch sicherlich die Bildung einheitlicher Schlagwörter für den in
den Einzelbeiträgen anzutreffenden nicht normierten Sprachgebrauch
dar, doch besteht hierbei die Hoffnung, daß die Lösung dieses Problems
gelingt, da die Register gleichfalls zentral in Münster und nicht bei
den Regionalredaktionen erstellt werden.
sh
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