Schlußendlich zu den Wünschen und Vorschlägen, die Der Deutschen
Bibliothek nur allzu gut bekannt sein dürften, werden sie doch z.T.
auch von der in diesem Falle mit der nötigen sachbezogenen Penetranz
urgierenden Kommission des DBI für Erwerbung und Bestandsentwicklung
immer wieder vorgebracht.[3]
1. Die Adressenangaben für sonstige verlegende Stellen (insbesondere
in Reihe B) fehlen leider weiterhin, obwohl dieser Mißstand die
Beschaffungsarbeit in den Bibliotheken unangemessen behindert.
Vielleicht dient es Der Deutschen Bibliothek als Ansporn, daß die
Österreichische Bibliographie nach der Zusammenlegung der früheren
A- und B-Titel für letztere in großzügiger Weise auch die Anschriften
von deren Produzenten mitteilt.
2. Für die regionalen Pflichtexemplarbibliotheken gibt es keinen
bequemen Zugriff auf Pflichtexemplare ihrer Sprengel, obwohl sich eine
Selektion mit Hilfe der Postleitzahlen anböte.
3. Die Zuordnung der Titel zu den Reihen A und B ist jetzt zwar formal
logisch, der Sache nach aber weiterhin (zumindest für
Erwerbungszwecke) unnütz. Konnten Unbelehrte früher noch behaupten,
daß ihre Bibliothek auf "das Zeug" in Reihe B leicht verzichten könne,
so gelangt jetzt viel davon in die Reihe A, ohne daß man weiterhin
ausschließen kann, daß nicht auch wichtige Titel in Reihe B angezeigt
werden. Auch das wohl jetzt wieder vorgebrachte Argument, daß nämlich
der Buchhandel (wieviele Buchhandlungen abonnieren übrigens noch die
teure Reihe A?) nur an Titeln der Reihe A interessiert sei, gilt jetzt
noch weniger als früher, stammen doch z.B. die oben erwähnten
zahllosen WEKA-Informationsschriften zwar aus einem richtigen Verlag
und sind daher in Reihe A angezeigt, doch sind sie, nach Ausweis der
Fußnote Nicht im Sortimentsbuchh. Daher hier erneut der Vorschlag zu
einer Zusammenlegung beider Reihen.
4. Ein Sonderproblem, das alle jene Benutzer der DNB tangiert, die
sich mit Hilfe der Sachgruppe 3. Nachschlagewerke, Bibliographien und
4. Adreßbücher, Fernsprechbücher ein Gesamtbild über die neuen
Nachschlagewerke verschaffen wollen, liegt in der Tatsache, daß an
diesen Stellen nur die allgemeinen Nachschlagewerke mit vollen
Titelaufnahmen verzeichnet werden, während alle fachlich einschlägigen
nur durch Verweisungen in Gestalt von Kurztiteln auf die jeweiligen
Sachgruppen vertreten sind. Das zwingt häufig zu lästigem und dazu
vielfach unnötigem Blättern, und das nicht nur bei den zahllosen
IRB-Titeln, die man auf Grund des nackten Titels keineswegs immer als
solche erkennt. Von noch größerem Nachteil ist allerdings die
Tatsache, daß solche Verweisungen auf die anderen Sachgruppen nicht
selten fehlen und zwar nicht nur in der Reihe N, wo man das noch
entschuldigen kann, sondern auch in den Reihen A und B.
5. Von der Kommission des DBI für Erwerbung und Bestandsentwicklung
zwar nie moniert, aber gleichwohl auch für Erwerbungszwecke relevant,
ist die Praxis der DNB, auch alte und z.T. auch ganz alte Titel noch
in den Grundstufen anzuzeigen, wenn die Exemplare nachträglich
beschafft wurden oder, in manchen Fällen, wohl auch wegen
Katalogisierungsproblemen lange lagerten. So sehr der Rezensent die
Anzeige auch dieser Titel befürwortet, so sollten sie nicht einfach
unter die Novitäten gemischt werden. Da es den Anschein hat, daß
solche Alttitel in manchen Heften geballt auftreten[4] (was auf
entsprechende "Aktionen" schließen läßt), könnte man auch gleich ein
oder zwei Hefte in jedem Jahr der Anzeige solcher Titel vorbehalten,
wobei diese Hefte ebenso wie die zugehörigen Titeldrucke deutlich zu
markieren wären; der dadurch eintretende Aktualitätsverlust dürfte
keine Rolle spielen, ist es doch gleichgültig, ob ein Titel erst nach
zehn oder nach zehneinhalb Jahren angezeigt wird. Falls Die Deutsche
Bibliothek allerdings bei der bisherigen Praxis meint bleiben zu
müssen, sollte sie Titel, die älter als eine bestimmte Anzahl von
Jahren sind, am Beginn der Titelaufnahme deutlich markieren.
6. Eine Markierung wünscht sich der Rezensent auch für die vereinfacht
katalogisierten Titel (s.o.).
7. Selbst wenn Die Deutsche Bibliothek sich in der berechtigten
Gewißheit besonderer Perfektion weiß, die verpflichtet, da sich diese
mit der Vorstellung von einer Nationalbibliothek zu Recht verbindet,
sollte sie sich nicht scheuen, dann auf Erkenntnisse anderer
Bibliotheken zurückzugreifen, wenn ihre Pflichtexemplare zur
Tatsachenfeststellung nicht ausreichen. So ärgert sich der Rezensent
jedesmal darüber, wenn bei der Erstanzeige von Zeitschriften, auf die
Die Deutsche Bibliothek zu spät aufmerksam geworden ist, um sie von
Anfang an lückenlos zu besitzen, sich mit der Fußnote Aufnahme nach
... - Erscheinungsbeginn nicht ermittelt meint aus der Affaire ziehen
zu können, obwohl sie nur einen Blick in die Zeitschriftendatenbank
werfen müßte, um den Erscheinungsbeginn zuverlässig zu ermitteln;[5] und
sollte das dem Autopsiegebot widersprechen, so könnte man ja die
Information mit Quellenangabe versehen. - Ähnliches gilt für die
Fußnote Neue Reihe auch in Fällen, bei der diese seit Jahr und Tag
existiert und nur bisher in der DNB nie angezeigt wurde, weshalb sich
in diesen Fällen die Formulierung Neu angezeigte Reihe o.ä. anböte.
Auch wenn man bei genauem Hinsehen manches entdeckt, was, wenn schon
nicht fehlerhaft, so doch zumindest eigenartig ist, muß man Der
Deutschen Bibliothek durchaus einen hohen Qualitätsstandard ihrer
Titelaufnahmen attestieren, der sich vorteilhaft von der z.T.
miserablen Qualität der BNB abhebt. Auch ist es der DNB noch nie
passiert, daß sie, wie bei der BNB mindestens einmal geschehen,[6] ein
ganzes Heft statt in sachlicher Ordnung in rein alphabetischer Folge
ausgeliefert hat.
8. Ganz wichtig für die Nutzung der DNB als Erwerbungsgrundlage wäre
auch eine verläßliche Mitteilung Der Deutschen Bibliothek darüber,
welche österreichischen und schweizer Verlage, unabhängig davon, ob
sie eine Niederlassung in Deutschland haben, oder nicht, ihre
Produktion so vollständig und rechtzeitig an Die Deutsche Bibliothek
abliefern, daß man Titel dieser Verlage bei der Durchsicht der
Österreichischen Bibliographie und des Schweizer Buches automatisch
übergehen kann. Leider blieben entsprechende Anfragen ohne
verwertbares Ergebnis. Überhaupt wäre zu überlegen, wie sich die drei
Nationalbibliotheken die sie alle drei drückende Last, der ständig
steigenden Zahl der Neuerscheinungen Herr zu werden, durch
Aufgabenteilung erleichtern könnten, Überlegungen, denen vermutlich
weniger wegen nationaler Empfindlichkeiten als wegen mangelnder
Kompatibilität der Hard- und Software mittelfristig wohl kaum große
Chancen eingeräumt werden können.
9. So erfreulich die oben gelobte neue Informationspolitik Der
Deutschen Bibliothek auch ist, so sehr vermissen die Benutzer ihrer
cd\nstleistungen weiterhin eine amtliche Darstellung der Anzeige- und
Verzeichnungspraxis in der Vergangenheit, eine Aufgabe, die nicht nur
für die Deutsche Bibliothek in Frankfurt, sondern nunmehr auch für die
Deutsche Bücherei in Leipzig zu leisten wäre. Die mögliche Ausrede,
daß bei der zu erwartenden retrospektiven maschinenlesbaren Erfassung
der Altbestände dieses Problem vom Tisch sei, gilt nicht einmal für
die dann möglichen Recherchen ohne Behinderung durch Berichtsschnitte,
da man z.B. bei sachlichen Recherchen sehr wohl wissen muß, was z.B.
in Frankfurt wann und wie und ob überhaupt verschlagwortet worden ist.
Leider ist die vom Generaldirektor für Mitte 1990 in Aussicht
gestellte Lösung dieses alten und leidigen Problems bis heute nicht
erfolgt, da die von ihm zu diesem Zwecke einberufene Kommission[7]
entweder nie zusammengetreten ist oder wegen der drängenderen Aufgaben
der Zusammenführung von Ost und West ihre Aufgabe nicht erfüllen
konnte.
sh
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