An der Anlage des VDLF hat sich gegenüber der damals besprochenen Auflage nichts wesentlich geändert und auch die Angaben, deren Reihenfolge der des Fragebogens entspricht, sind dieselben, desgleichen die auf Grund dieser Angaben erstellten Register, von denen das Stichwortregister dieselben Mängel aufweist, die schon bei der 8. Aufl. getadelt wurden und die sich so lange nicht beheben lassen, wie nicht ein Mindestmaß an terminologischer Kontrolle vorgenommen wird, was freilich nicht zu erwarten steht. Nur ein Beispiel dafür, welche Folgen die unkontrollierte Eingabe von Begriffen ins Register hat: die Württ. Landesbibliothek (E143) nennt, da der Fragebogen offensichtlich keine entsprechenden Vorschriften macht, in der Rubrik "Forschungsvorhaben" u.a.: Universalbibliothek; Pflichtexemplarbibliothek; Spezialsammlungen: ... Hölderlin-Archiv; Stefan-George-Archiv ... Da diese Begriffe so ins Register aufgenommen werden, findet man zwar einen Eintrag unter Hölderlin (nämlich als Hölderlin-Archiv), nicht dagegen unter George, da hier die Registereintragung unter Stefan-George-Archiv erfolgt. Hier käme man nur bei geschickter Ausnutzung der Recherchemöglichkeiten der CD-ROM-Ausgabe zu einem Treffer. Und da den Institutionen die Auswahl der Stichwörter freigestellt ist, findet man außer der Württembergischen nur noch die Niedersächsische Landesbibliothek als Pflichtexemplarbibliothek im Register wieder. Und ob das 43.390 Namen (darunter eben auch das Personal des höheren Dienstes an den wissenschaftlichen Bibliotheken, wobei die Berücksichtigung der letzteren in einem Nachschlagewerk über Forschungsstätten nur bedingt einleuchtet) enthaltende Personenregister auch in Anbetracht der gerade hier besonders häufigen Veränderungen wirklich so nützlich ist, wagt der Rezensent erneut zu bezweifeln.
Neu ist, wie gesagt, die Berücksichtigung der einschlägigen 1.626
Institutionen in den neuen Bundesländern an der ihnen zukommenden
Stelle im Ortsalphabet.[3] Darauf, daß gerade bei den Institutionen der
neuen Bundesländer vor dem Redaktionsschluß am 15.07.1992 nicht nur
zahlreiche Änderungen, sondern auch Streichungen und Neuaufnahmen
notwendig waren, weist das Vorwort ebenso hin, wie auf die Tatsache,
daß diese Angaben in vielen Fällen bereits bald nach dem
Redaktionsschluß wieder überholt sein dürften.
Der damalige Bundesminister für Forschung und Technologie,
Riesenhuber, wünschte sich, daß dieses Adreßbuch "ein wirksamer
Beitrag zum Zusammenwachsen zu einer gemeinsamen deutschen
Forschungslandschaft" sein möge. Damit, sowie mit der bereits oben
erwähnten, noch nicht abgeschlossenen Neugestaltung der
Forschungslandschaft in den neuen Bundesländern läßt sich auch ein
separates Verzeichnis rechtfertigen. Die Daten wurden von der
Forschungsagentur Berlin GmbH mittels Fragebogen erhoben, während
Hoppenstedt anscheinend nur die Verlegung betreut; und da letzterer
keine allgemeine Datenbank von Forschungseinrichtungen führt, ist auch
keine Integration in ein Gesamtverzeichnis wie beim VDLF zu erwarten
und ebenso ist mit einem Verschwinden dieses Sonderverzeichnisses nach
erfolgtem "Zusammenwachsen" zu rechnen. Berücksichtigt sind lt.
Vorwort ca. 2500 Forschungseinrichtungen, von denen ca. 850 auf solche
der Wirtschaft entfallen. Während die Gesamtzahl also fast genau der
des VDLF entspricht, dürfte der Anteil der industriellen
Forschungseinrichtungen im vorliegenden Verzeichnis wohl höher liegen.
Anlage gleichfalls in fünf weiter untergliederten Sachgebieten,
innerhalb im Namensalphabet (nicht im Ortsalphabet, wie beim VDLF).
Die Angaben entsprechen weitgehend denen im VDLF, doch sind die
Forschungsschwerpunkte im vorliegenden Verzeichnis zumeist in einem
Kontext dargestellt, aus dem Stichwörter für die Eintragung im
voranstehenden Register der "Suchwörter" auf grünem Papier ausgewählt
wurden; dieses Register enthält auch Eintragungen unter den Namen der
Forschungseinrichtungen. Ferner finden sich Angaben zur technischen
Ausstattung und zu den Dienstleistungen sowie häufig Angaben zur Zahl
der Mitarbeiter, die allerdings nur dann sinnvoll sind, wenn sie die
in der Forschung tätigen separat ausweisen und nicht die
Gesamtmitarbeiterzahl nennen. Die Personen werden in einem Register am
Schluß nachgewiesen. Die typographische Gestaltung ist wesentlich
übersichtlicher als beim VDLF. In Anbetracht der raschen und
tiefgreifenden Veränderungen in der Forschungslandschaft der neuen
Bundesländer ist natürlich eine jährliche Aktualisierung eigentlich zu
wenig, aber immer noch besser, als die noch größeren Abstände beim
VDLF.
Das Handbuch der Universitäten und Fachhochschulen Bundesrepublik
Deutschland, Österreich, Schweiz wurde auch in den Vorausgaben jeweils
zusammen mit Ausgaben des VDLF und anderer verwandter Adreßbücher
besprochen, so zuletzt in ABUN in ZfBB 38 (1991),1, S. 52 - 54 im
Vergleich mit dem preisgünstigen Deutschen Hochschulführer.
Berücksichtigte letzterer damals bereits die neuen Bundesländer, so
sind diese nunmehr auch im Handbuch_... aufgenommen, was zu einer
Zunahme auf jetzt insgesamt 9.559 Eintragungen geführt hat, die sich
wie folgt auf die drei Länder verteilen: 7.931, 966 und 662. Die
Anlage nach Ländern, Orten und innerhalb nach Hochschulen mit ihren
Fakultäten, Fachbereichen und weiteren Einrichtungen ist gleich
geblieben, ebenso das Sachregister, das die Hochschulen und ihre
Einrichtungen mit laufender Nummer, Name und Ort unter ca. 1.300
Sachbegriffen verzeichnet.
Für Bibliotheken, denen es vor allem um die Ermittelung von Adressen
und nicht um den Nachweis des Lehrkörpers geht, ausreichende und
wesentlich preiswertere Alternative zu den verschiedenen Abteilungen
des VDLF.
sh
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