Der neueste Band verzeichnet im Hauptteil 688 (gegenüber 672 in Bd. 54 und 631 in Bd. 53) Bibliotheken. Aufnahmekriterien sind ein Bestand von über 50.000 Bänden (bzw. 100.000 bei Bibliotheken in Hochschulsystemen) oder Bestände von besonderem wissenschaftlichen Wert bzw. wertvolle Altbestände sowie die Teilnahme am Leihverkehr. Anlage im Ortsalphabet, innerhalb nach einer Systematik auf Grund des Typs; die Übersicht bei großen Bibliotheksorten wird durch ein vorangestelltes Inhaltsverzeichnis wesentlich erleichtert. Die Angaben zu den einzelnen Bibliotheken sind sehr ausführlich und sollen als allgemein bekannt hier nicht aufgeführt werden; jedenfalls übertreffen sie an Detailliertheit die des Jahrbuchs der öffentlichen Bibliotheken bei weitem. Der zweite Teil behandelt ausführlich die Einrichtungen für das Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland, ein mit diesem Band erstmals eingeführter dritter Teil enthält Zusammenschlüsse, Einrichtungen und Bibliotheksverbände der Länder der Europäischen Gemeinschaften, Österreichs und der Schweiz. Teil vier, der nach Teil eins umfangreichste, enthält "die zum wissenschaftlichen Dienst gehörenden Beamten und Angestellten der im Jahrbuch verzeichneten Bibliotheken. Kurz aufgenommen sind auch die Leiter der Bibliotheken im vorstehenden Verzeichnis, die nicht zum wissenschaftlichen Dienst im engeren Sinne gehören. ... Mit kurzen Angaben sind die im Ruhestand lebenden Mitglieder des VDB verzeichnet." Die Namen aller Mitglieder des VDB sind mit einem Sternchen markiert. Diesen Benutzungshinweisen leider nicht zu entnehmen ist die Tatsache, daß es auch Bibliothekare aus der zuerst genannten Gruppe gibt, die eine Aufnahme in das Personalverzeichnis verweigern und die deshalb fehlen, was dem Verzeichnis, sollte diese Praxis Schule machen, viel von seinem Nutzen nehmen würde. Der Rezensent, der im Personalteil wohl noch häufiger nachschlägt als in den anderen Teilen, würde es sehr begrüßen, wenn nicht nur die jetzt mit kurzen, auf Name, Titel, Dienststelle und Funktion beschränkten Eintragungen für die "nicht zum wissenschaftlichen Dienst im engeren Sinne" gehörenden Personen um weitere sachdienliche Informationen angereichert, sondern daß auch weitere Personen berücksichtigt würden, wobei man sich über die Auswahlkriterien sicherlich rasch einigen könnte, wenn man sie an Funktionen bindet. So ist z.B. nicht einzusehen, warum nicht eine größere Zahl von Mitarbeitern des DBI, mit denen man z.B. über die Kommissionsarbeit in Kontakt steht, verzeichnet sein sollen.
Damit kommt man freilich zu dem Punkt, an dem das Selbstverständnis
des VDB als Herausgeber des Jahrbuchs berührt ist, das zu einem
beträchtlichen Teil aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert wird. Auch
erwirbt sich der VDB mit dem Jahrbuch sicherlich nicht das geringste
Verdienst um das deutsche Bibliothekswesen. Daß es Lästermäuler gibt,
die ihn als Verein zur Herausgabe des Jahrbuchs bezeichnen, könnte man
übergehen, spielte nicht gerade das Jahrbuch eine besondere Rolle in
den so unglücklich verlaufenden Verhandlungen über eine
Zusammenführung der Personalverbände. Auch gibt es Vereinsmitglieder,
die es nicht selbstverständlich finden, daß ein Teil ihrer Beiträge
dazu verwendet wird, ein Nachschlagewerk zu finanzieren, das
keineswegs primär dem Vereinszweck dient, und daß diese Stimmen sich
nicht vernehmlicher artikulieren, liegt wohl daran, daß die Mitglieder
weiterhin ein Exemplar dieses für die tägliche Arbeit unverzichtbaren
Verzeichnisses kostenlos erhalten (und das dürfte für sehr viele das
einzige sein, was sie mit ihrem Verein verbindet). Obwohl der
Rezensent zugeben muß, mit dem Jahrbuch in seiner jetzigen Form gut
bedient zu sein, könnte er sich genausogut ein gemeinsames Jahrbuch
der deutschen Bibliotheken für alle Sparten vorstellen. Es könnte
entweder von einem kommerziellen Verlag weitergeführt bzw. übernommen
oder, wenn das zu unverträglichen (d.h. für Privatleute nicht mehr
erschwinglichen) Preisen führen sollte, vom DBI verlegt werden. Auf
die professionelle Mitwirkung des VDB, dem das Jahrbuch seine hohe
Qualität verdankt, müßte dabei ebensowenig verzichtet werden wie auf
die Nennung der Mitglieder des wissenschaftlichen Dienstes "im engeren
Sinne", die ja in der Regel Funktionen einnehmen, die zur Aufnahme in
ein auf Grund von Funktionen selektiertes Personalverzeichnis
berechtigen. Ein solches gemeinsames Jahrbuch der deutschen
Bibliotheken, das natürlich kein gemeinsames Mitgliederverzeichnis
aller Vereine sein kann, brauchte auch nicht einmal den Titel zu
ändern, da er dann nämlich seinen Inhalt exakt bezeichnete, was er
heute nicht tut. Mitgliederverzeichnisse wären dann, falls überhaupt
erforderlich, Sache der Vereine (oder des Vereins).[1]
sh
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