und schließlich ausführliche Informationen über die
Arbeitsgemeinschaft für Juristisches Bibliotheks- und
Dokumentationswesen (AjBD). Diese den Adressenteil ergänzenden Teile
rechtfertigen den Begriff Handbuch im Titel. Register der Personen,
Institutionen und ausgewählter Sachbegriffe. Hier vermißt man z.B. den
Begriff JURIS, was in Anbetracht des im Namen der AjBD enthaltenen
Begriffs Dokumentationdenn doch verwundert; das entspricht jedoch der
einseitig auf das Bibliothekswesen beschränkten Darstellung im ersten
Teil.
Das Verzeichnis, dessen Benutzer wohl vor allen im Kreis der AjBD (und
vergleichbarer ausländischer Verbände) zu suchen sind, soll nach
Ankündigung des DBI "voraussichtlich alle fünf Jahre" Neuauflagen
erfahren und dann auch die juristischen Bibliotheken Österreichs und
der Schweiz behandeln, einer Aufgabe, der sich der verdiente
Herausgeber in seinem Ruhestand widmen will (S. X).
sh
- [1]
- Was hier als Geleitwort bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit das
Vorwort des Bearbeiters, so wie andererseits der als Vorwort
bezeichnete Text der Vorsteher der beteiligten Institutionen das
eigentliche Geleitwort darstellt.
(zurück)
- [2]
- Bei den Bibliotheksadreßbüchern handelt es sich ganz überwiegend um
allgemeine Verzeichnisse; die nicht sonderlich zahlreichen nationalen
Adreßbücher juristischer Bibliotheken werden dagegen nicht behandelt,
obwohl das an dieser Stelle sicherlich angebracht wäre. Erwähnt seien
deshalb als Gegenstücke zum vorliegenden Verzeichnis nur die für die
USA sowie für Großbritannien und Irland:
- AALL directory and handbook / comp. by American Association of Law
Libraries. - Chicago, Ill. - Ed. 27. 1987/88 (1987) - . - Erscheint
jährlich.
- Directory of British and Irish law libraries / British and Irish
Association of Law Libraries. - Hebden Bridge. - Ed. 4 (1992).
- Erscheint unregelmäßig in mehrjährigem Abstand.
(zurück)
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