Nachteilig für die Benutzung ist jedoch die Beschränkung des
Nachweises auf nur ein Depotland, allein auf Grund des bereits
existierenden, aber noch keineswegs abgeschlossenen, von John M.
Spalek bearbeiteten Guide to the archival materials of the
German-speaking emigration to the United States after 1933[2], dem der
Rezensent ebendeswegen den im Vorwort behaupteten Modellcharakter
absprechen möchte, was er umso leichter tut, als anscheinend auch
innerhalb des Deutschen Exilarchivs Überlegungen angestellt werden,
beide Verzeichnisse zusammenzuführen (S. XII), was dann die Grundlage
für ein vom Depotland unabhängiges, internationales Verzeichnis der
Nachlässe ergäbe, in das dann noch die in den wichtigeren anderen
Exilländern ruhenden Nachlässe eingearbeitet werden könnten. So kommt
dem vorliegenden Verzeichnis in all jenen Fällen lediglich
Supplement-Funktion zu, in denen die Nachlässe selbst in anderen
Ländern liegen, wie z.B. im Fall des Gesamtnachlasses von Paul Oskar
Kristeller, der in der Rare Book and Manuscript Library der Columbia
University in New York liegt, und über den man nur auf dem Umweg über
die hier zitierte Fundstelle in dem Werk von Spalek gelangt. Noch ein
Beispiel, das für die Schaffung eines internationalen Verzeichnisses
von Emigrantennachlässen spricht: im vorliegenden Verzeichnis werden
Nachlaßfragmente von Richard Krautheimer verzeichnet, dessen Tod am
01.11.1994 zwei Tage später in der FAZ gemeldet wurde;[3] da Krautheimer
seit 1971 in Rom lebte und arbeitete, kann es gut sein, daß sein
Nachlaß an die Bibliotheca Hertziana gelangt: welches
Nachlaßverzeichnis wird das vermelden?
Außer dem Werk von Spalek werden einige wenige ältere zitiert, während
der seitdem erschienene Band 4 von Deutschsprachige Exilliteratur seit
1933[4] ebensowenig herangezogen werden konnte wie das gleichfalls neue
Nachschlagewerk über die in die USA emigrierten Historiker von
Epstein,[5] das zahlreiche Ergänzungen zum vorliegenden Verzeichnis
enthält.
sh
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