der als internationaler Führer zu juristischen
Bibliographien ganze 17 Titel behandelt und der vorliegenden
Bibliographie der Bibliographien nur für den deutschen Sprachbereich
mit ihren 3.804 Eintragungen läßt sich kaum denken. Letztere
beabsichtigt (alle Zitate aus der Einleitung, S. V) "eine möglichst
vollständige Übersicht über die bisher selbständig erschienenen
Bibliographien zum deutschen Recht
... sowie zum europäischen, internationalen und ausländischen Recht,
soweit diese in Deutschland veröffentlicht sind ..." Damit nicht
genug, werden auch "unselbständig erschienene juristische
Bibliographien, Bibliothekskataloge, juristische Teile von
Bibliographien anderer Wissenschaftsgebiete, Sammelbesprechungen ...",
"ferner ... in Monographien enthaltene Literaturverzeichnisse
nachgewiesen, soweit diese besonders umfangreich sind oder ein
wichtiges juristisches Sachgebiet behandeln." In dieser auf
Totalerhebung zielenden Aufzählung fehlen nur die
Personalbibliographien, die gerade bei diesem Fach mit seinen
zahllosen Festschriften eine reiche Ernte an versteckten
Verzeichnissen versprächen. Der Berichtszeitraum reicht vom 16.
Jahrhundert (z.B. 1585, Nr. 50) bis zum Erscheinungsjahr der
Bibliographie (1994, Nr.43a). Die Titelbeschreibung folgt zwar keinem
der offiziellen Regelwerke, enthält aber alle wichtigen Angaben und
scheint, zumal lt. Einleitung weitgehend auf Autopsie beruhend,
insgesamt zuverlässig zu sein. Die allermeisten Titel sind zudem
(überwiegend ganz knapp) annotiert, sei es, daß die Art der
verzeichneten Literatur (B.u.A. steht z.B. für Bücher und Aufsätze)
vermerkt oder der juristische Inhalt durch Angaben der Seitenzahlen
vom Rest abgesetzt wird; gelegentlich (Nr. 3111, 3112) werden
unnötigerweise z.B. Neuerscheinungsrubriken über viele Jahrgänge einer
Zeitschrift hin Seite für Seite, Spalte für Spalte einzeln
verzeichnet. Dazu kommt die Angabe eines oder mehrerer
Bibliothekssigel, häufig sogar der Signatur(en), oder Anmerkungen wie
"Im deutschen Fernleihverkehr, Bereich alte Bundesländer, nicht
nachgewiesen" (Nr. 154). Die Gliederung erfolgt innerhalb von 23
Gruppen (3 formale Gruppen, die restlichen nach gängiger juristischer
Systematik, insbesondere nach den Rechtsgebieten) und zwar
feinsystematisch bis zur fünften Stufe: H III 5 a) à); das
vorzügliche, detaillierte Inhaltsverzeichnis (S. IX - XXVII) nennt
nicht nur die Seiten, sondern auch die zugehörigen Nummern. Register
1. der Personen und Sachtitelwerke ("verfasserlose Schriften"),
letztere unter dem Sachtitel, auch bei Urheberwerken; 2.
Schlagwortregister.
Daß diese - von den fehlenden Personalbibliographien abgesehen
- wirklich umfassende Bibliographie der juristischen Bibliographien so
viele Eintragungen enthält, erstaunt auf den ersten Blick, selbst
dann, wenn man bedenkt, wie publikationsfreudig nicht nur die
deutschen Juristen sind und daß sich auch immer Bibliographen gefunden
haben, die diese Produktion in Bibliographien nachgewiesen haben. Ein
nicht kleiner Teil der Eintragungen geht dabei auf das Konto der hier
verzeichneten Allgemeinbibliographien bzw. Bibliographien anderer
Fächer, für die pauschal oder detailliert die enthaltenen juristischen
Teile nachgewiesen werden: so z.B. für die Hochschulschriften (Nr. 330
- 386) oder für die Regionalbibliographien (Gruppe D) Partikularrecht,
Nr. 490 - 737). Hier werden, um bei letzterem Fall zu bleiben, z.B.
für Württemberg (Nr. 512 - 516) nicht nur die beiden einschlägigen
Bibliographien juristischer Titel aufgeführt, sondern auch die drei
laufenden Regionalbibliographien jeweils mit der Annotation "Enthält
u.a. die Sachgruppe Staat und Recht"; damit nicht genug, wird auch bei
jeder Region und somit nicht weniger als 27mal, einleitend auch die
Bibliographie der landeskundlichen Bibliographien von Oberschelp
aufgeführt und zwar zumeist sowohl mit der 1. und der 2. Auflage
einschließlich jeweils dreier Sigel und Signaturen und den genauen
Fundstellen der das Bundesland betreffenden Bibliographien gleichfalls
für beide Auflagen; dazu kommt natürlich noch die Eintragung an der
allgemeinen Stelle (Nr. 491), die völlig genügt hätte, während die 27
weiteren Eintragungen nur zur unnötigen Aufblähung der Bibliographie
führen und ihre Existenz allein den "Segnungen" des Computers
verdanken. Zwar sind diese am Anfang der eigentlichen Sachabschnitte
stehenden Eintragungen für Bibliographien der Bibliographien u.ä.
Verzeichnisse in kleinerer Type gesetzt (die Mehrfacheintragungen sind
sinnvollerweise nicht im Register nachgewiesen), doch sind diese
Mehrfacheintragungen gleichwohl in die laufende Numerierung
einbezogen, was die eindrucksvolle Gesamtzahl von 3.804 Nummern doch
etwas relativiert (selbst wenn andererseits nicht wenige Nummern mit
Anhängebuchstaben eingeschoben sind).
Ohne offensichtlichen Nutzen für die tägliche Arbeit, die nach einem
Führer zu den relativ wenigen, wirklich relevanten Bibliographien (und
sonstigen Informationsmitteln) verlangte, dürfte sich die
Konsultierung dieser Bibliographie der zweiten Stufe insbesondere als
Grundlage für (spätere), auf Vollständigkeit der Verzeichnung
ausgehende Literaturzusammenstellungen anbieten. Der Bibliograph plant
eine Fortführung.
sh
- [1]
- International legal bibliographies : a worldwide guide and critique
/ Juergen Christoph Goedan. Transl. from the German by John E.
Pikkron. - Ardsley-on-Hudson, New York : Transnational Publishers,
1992. - XX, 388 S. ; 25 cm. - ISBN 0-941320-09-X : $ 95.00 [1401].
- Vgl. ABUN in ZfBB 39 (1992),5, S. 433 - 435.
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