Die italienische Publikation verwertet Material der EG-Studie, enthält jedoch umfangreiche zusätzliche Informationen und gliedert den Stoff wie folgt: 1. Generelle Prinzipien: Ziel und Zweck des Pflichtexemplars (Archivfunktion und bibliographische Kontrolle); Vollständigkeit vs. Auswahl. 2. Welches Material fällt unter das Pflichtexemplargesetz: nach geographischem Einzugsbereich, Schriftengattung und Ablieferungspflichtigen; 3. Nicht-Buchmaterialien; 4. Situation in 11 von 12 EG-Staaten (Griechenland fehlt); 5. Schlußfolgerungen.
Insgesamt wird hier eine Thematik behandelt, die für alle Nutzer nationalbibliographischer Information so wichtig ist, daß man ihre Diskussion nicht allein den Nationalbibliotheken überlassen darf. Dies ist umso wichtiger, als diese mit wachsender Titelflut und potentiell schwindenden Personalressourcen immer mehr in Bedrängnis geraten, und man befürchten muß, daß sie ihrer vorzüglichen Aufgabe, die nationalbibliographische Kontrolle sicherzustellen und auf dieser Grundlage ihre Dienstleistungen für die Informationsgemeinschaft zu erbringen, immer weniger genügen können. Die bisher nicht allgemein geführte Diskussion darüber, ob man wirklich alles sammeln und verzeichnen muß, ist ein Zeichen dafür, was da möglicherweise noch auf uns zukommt.
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