Bibliographie und Register erfüllen eine Funktion nur im Hinblick auf
die Mikrofiche-Edition, können mehr nicht sein und erheben auch keinen
Anspruch darauf. Das bedeutet etwa, daß die Bibliographie nicht über
die Angaben des zugrundeliegenden Taschengoedeke von L. Hirschberg[1]
hinausgehen, hinter ihm immer dann zurückbleiben, wenn im
Taschengoedeke verzeichnete Werke gar nicht in die Mikrofiche-Edition
einbezogen worden sind. Wenn man also die Nachtwachen des Bonaventura
vermißt, wenn man die Zeitung Der Wandsbecker Bothe wie ein
mehrbändiges Werk von M. Claudius oder seine Übersetzungen wie eigene
Werke angeführt findet usw., so ist dafür nicht der Bearbeiter des
vorliegenden Bandes, sondern Hirschberg zu tadeln. Korrekturen zu
Hirschbergs Angaben beschränken sich auf Fehler, die bei der Kollation
zur Vorbereitung der Verfilmung als anstößig aufgefallen sind.
Aufgabe von Bibliographie und Register war, ein Findinstrument zur
Mikrofiche-Edition zu erstellen, nicht mehr. Wo sich die Bibliographie
auf die Funktionen des Findinstruments konzentriert, ist sie ergiebig,
wenn sie z. B. erkennen läßt, ob das Werk eines Autors vollständig
verficht worden ist oder nicht. Wo sie über das Ziel hinausstrebt,
sind die bibliographischen Notizen (etwa zu Raubdrucken) so zufällig
wie die Korrekturen zum Taschengoedeke.
Das Erscheinen des Findinstruments gibt noch einmal Anlaß, einen Blick
auf das gesamte Unternehmen zu werfen. Es ist viel getadelt worden,
hat manchen Streit in der Presse ausgelöst, ob es denn die öffentliche
Förderung lohne, ob es sich mit seiner strikten Orientierung am
Taschengoedeke nicht auf falsche Textgrundlagen einlasse usf.
Natürlich wäre eine große Expertenrunde zu anderen Textgrundlagen
gekommen, hätte weitere Autoren berücksichtigt, andere womöglich
ausgelassen, hätte vor allem viele Korrekturen angebracht. Aber wer
auch nur etwas von den Ingredienzien an Schwerfälligkeit, Eitelkeit
und Interessenverschlingungen weiß, von denen die Arbeit in Beiräten,
Ausschüssen, Steuerungs- oder Lenkungsgremien nicht selten affiziert
wird, kann sich unschwer ausmalen, daß ein solches idealiter
konzipiertes Jahrhundertwerk in diesem Jahrtausend nicht
zustandegekommen wäre.
So sollte man die absolut pragmatische Entscheidung der Kulturstiftung
der Länder und des Verlags, die Mikrofiche-Edition maximal auf den
Taschengoedeke zu begrenzen, als einen Tribut an die Realität
verstehen. Man weiß genau, woran man ist und erhält denn doch für sehr
zahlreiche Autoren erstmals ein so umfassendes Angebot lieferbarer
Werke, wie es der Buch- und Antiquariatsmarkt nicht hergibt. Beispiele
an die Adresse der Wissenschaft: Welch Philologe hat, wenn er sich mit
der Geschichte der Übersetzungen befaßt, das Werk von J. J. C. Donner
zur Hand; welch Musik- oder Altertumswissenschaftler, der sich mit
antiker Musik befaßt, das Oeuvre F. J. von Driebergs? Gerade in der
Berücksichtigung entlegener Autoren liegt ein Gewinn des
Unternehmens.
Auch der bibliothekspolitische Einwand, die Abnahme des Werkes führe
zum Erwerb von Ballast und Dubletten im Bestand, verfängt nicht, weil
es nur aus der Sicht von Großbibliotheken formuliert ist, für die das
Gesamtwerk zur Anschaffung in Betracht kommt. Es gibt sie aber noch,
trotz neuen Universitätsstrukturen, die Institute nämlich, an denen
philologische Spezialforschung getrieben wird, deren Arbeitsgrundlagen
sich durch das Angebot, einzelne Autorencorpora preiswert als
Mikroform zu erwerben, beträchtlich verbessern.
Die allzu strengen Kritiker des Unternehmens seien an das Wort
erinnert, mit dem jener notorisch unersättliche Sucher im Vatikan
fortgeschickt wurde: "Gaudeat obtentis!"
Hans-Albrecht Koch
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