Volpis Werk kommt in einer Zeit auf den Markt, in der diese
Aufbereitung von Antike und Mittelalter im Trend liegt. Die primäre
Erschließung der Texte in wissenschaftlichen Textausgaben,
Wörterbüchern und Handschriftenkatalogen hat ein hohes Niveau und eine
große Vollständigkeit erreicht; die sekundäre Erschließung über
Kommentare, Monographien, Literaturgeschichten und Aufsätze hält mit
der allgemeinen Forschungsexplosion Schritt, und es entwickelt sich
ein tertiärer, bilanzierender Umgang mit dieser Zeit, dessen Anspruch
sich darauf beschränken sollte, der normierten Verzeichnung der Werke
in Katalogen, Bibliographien und besonders Datenbanken zu dienen. In
Deutschland sind Zeugen dieses Bemühens die im Jahr 1989 erschienenen
Personennamen des Mittelalters (PMA).[1] Volpi kennt und zitiert das
Grundwerk; das 1991 erschienene Supplement hat ihn nicht erreicht,
schon gar nichts weiß er von der seit 1993 intensiv betriebenen, von
der DFG finanzierten Erweiterung des Werks, deren je aktueller Stand
sich über Online-Zugriff auf die Personennamendatei beim DBI in Berlin
ermitteln läßt. Leider sind ihm auch die 1993 erschienenen
Personennamen der Antike ( PAN)[2] unbekannt geblieben, was umso
bedauerlicher ist, als die Bayerische Staatsbibliothek im Juni 1993,
als ihr Volpis Werk in Ankündigung bekannt wurde, Kontakt mit dem
Verlag aufnahm und auf die eigenen Projekte sowie TITAN[3] hinwies:
europäische Zusammenarbeit ist hier noch fern, obwohl sie sich gerade
bei der Normierung dieser Epochen anbietet. Auch von Brepols wird
schon im zweiten Jahr ein ähnlich klingendes Projekt italienischer
Provenienz angekündigt: Repertorium auctorum medii aevi (RAMA),
herauszugeben von der Societ… Internazionale per lo Studio del
Medioevo Latino (zunächst für 1995, jetzt für 1996). Dieses
Verzeichnis soll alle Verfasser lateinischer Sprache vom 5. bis 15.
Jahrhundert nachweisen. Die Verlagsankündigung verspricht 30.000
Eintragungen.
Bei all diesen Werken ist nach ihrem Ziel zu fragen; sie können nicht
als eigenständige wissenschaftliche Leistung gewürdigt werden, was sie
nicht sind; als Kompilation andernorts bereits Erschlossenem müssen
sie eine Seinsberechtigung sui generis vorweisen und erfüllen. Volpis
Anspruch ist - so wie der von PAN und PMA - ein bibliothekarischer.
DOC ist eine Normdatei für Namen und Einheitssachtitel. Bei
lateinischen Namen und Titeln erschließt Volpi bis zum 12. Jahrhundert
(zusätzlich Albertus Magnus, Thomas von Aquin), bei griechischen (bzw.
byzantinischen) bis zum 15. Jahrhundert. Volpi listet seine Quellen
(S. XII - XIV) genau auf, sagt aber leider nicht, in welchem Umfang er
diese Werke ausgewertet hat. Neben wissenschaftlich erarbeiteten
Nachschlagewerken[4] führt Volpi drei Nachschlagewerke auf, deren Genese
und Zielsetzung mit DOC vergleichbar sind.[5] Besonders beeindruckt der
Rekurs auf moderne CD-ROM-Ausgaben.[6] Keinesfalls hat Volpi alle Namen
(und Anonyma) der genannten Nachschlagewerke erneut aufbereitet, schon
weil nicht alle dem Profil seines Werks entsprechen. Wieviele Einträge
DOC enthält, ist nirgends gesagt. Schätzungsweise sind es etwa 4000
bis 5000 Einträge für Personen. Die Namen sind nach dem italienischen
Regelwerk (Regole italiane di catalogazione per autori) in
lateinischer Sprache angesetzt. Volpi erläutert die Prinzipien auf den
Seiten XIV und XV des Vorworts. Die grundsätzliche Entscheidung für
das Lateinische ist in internationaler Perspektive nur positiv zu
sehen. Sie wird jedoch leider nicht konsequent durchgehalten; so
werden Berufsbezeichnungen (zur Unterscheidung Gleichnamiger) dem
lateinischen persönlichen Namen in italienischer Sprache als
Ordnungshilfe (in spitzen Klammern) hinzugefügt (es sei denn, eine
italienische Übersetzung ist nicht attestiert, vgl. S. XV, dann wird
auf das Lateinische zurückgegriffen), Herkunftsbezeichnungen jedoch in
lateinischer Sprache und nicht als Ordnungshilfe in spitzen Klammern,
sondern nach Spatium Doppelpunkt Spatium. Was das Vorwort nicht
erläutert, aber die Anwendung zeigt, ist, daß schließlich vier
Kategorien von Beinamen unterschieden werden. Diese Differenzierung
führt in der Anwendung zu gewissen Inkonsistenzen. So ist angesetzt:
ALEXANDER <comico>
ALEXANDER <papa, 1.>
ALEXANDER : Aetolus
ALEXANDER : de Monte Acuto
ALEXANDER : Medicus [warum nicht <medico>?]
ALEXANDER : Polyhistor [warum nicht <poliistore>; die Verweisung ist
vorhanden]
ALEXANDER : Salaminius
ALEXANDER : s. Laurentii in Lucina [warum nicht Sancti, wenn es schon
so ordnet?]
aber:
ACERBUS Morena
AMMONIUS Saccas
Hier wird der Beiname ohne Doppelpunkt - vermutlich als Indiz, daß er
keine Herkunft bezeichnet - dem persönlichen Namen nachgesetzt.
und:
ACHILLES TATIUS
ALFIUS AVITUS
Die durchgängige Großschreibung deutet darauf hin, daß Tatius und
Avitus keine Beinamen sind, aber was sind sie dann?
Diese Differenzierung verschiedener Kategorien von Beinamen überrascht
den von RAK (und bislang auch RSWK) her nur an eine Form des Beinamens
gewöhnten Bibliothekar. Es stellt sich die Frage, wie derlei
Unterschiede in EDV-Katalogen untergebracht werden - oder ob sie da
gar nicht abgebildet werden können. Auch UNIMARC kennt nur ein
Subfield für Beinamen.
Überhaupt hätte etwas mehr Normierung - etwa im Bereich der
persönlichen Namen - nicht geschadet. Z.B. stehen nebeneinander
ALFRED <re di Inghilterra> 849 - 901
ALFREDUS <re di Inghilterra> gest. 755
und:
HARTVICUS : Isauriensis
HARTWICUS
Über seine Ordnungsprinzipien sagt Volpi im Vorwort nichts. In der
Regel ordnen zunächst persönliche Namen mit Ordnungshilfen in spitzen
Klammern, dann solche mit Beinamen nach Doppelpunkt. Die Ordnung wird
nicht mehr nachvollziehbar, wenn der Name einmal persönlicher, einmal
Familienname ist; z.B. folgen aufeinander:
FLORUS, Lucius Annius <storico>
FLORUS, Lucius Annius <poeta>
FLORUS, Publius Annius <retore> [der Beiname ist überflüssig, weil
kein Gleichnamiger folgt]
FLORUS : Lugdunensis
aber:
FULGENTIUS : Affligemensis
FULGENTIUS : Donatista
FULGENTIUS, Fabius Planciades
FULGENTIUS : Ruspensis.
Insgesamt sind diese Unstimmigkeiten jedoch angesichts der
Materialfülle nicht zu hoch zu bewerten. DOC weist eine interessante
Anzahl von Namen nach, die Einträge sind verläßlich, da sich das Werk
auf wissenschaftliche Quellen stützt. Ein kurzer Vergleich mit dem
Grundwerk der PMA zeigt, daß bei einer mittleren Überschneidungsquote
etwa genauso viele Namen in DOC mehr vorhanden sind, die in den
gedruckten PMA fehlen, wie in den PMA mehr vorhanden sind, die in DOC
fehlen. Bei letzteren handelt es sich um Namen, die auch nicht in das
Profil von DOC gehören. Das Fehlen von DOC-Namen in den PMA erklärt
sich im wesentlichen durch die Verwendung von zwei Nachschlagewerken,
die für die PMA bislang noch nicht systematisch ausgewertet wurden,
das Repertorium fontium medii aevi und den Index scriptorum novus
mediae latinitatis. PAN und DOC überschneiden sich in dem für Kataloge
relevanten Teil vollkommen, was schon an der Identität der
herangezogenen Nachschlagewerke liegt; in der Grauzone
fragmentarischer Überlieferung haben die PAN mehr Einträge.
Bestechend wirken die Einheitssachtitel, die in Deutschland derzeit
für die Antike im Projekt TITAN bearbeitet werden, die aber auch für
das Mittelalter immer wieder gewünscht werden. Können die Bibliotheken
DOC neben die PMA stellen, und die Einheitssachtitel für lateinische
und griechische Werke des Mittelalters von dort übernehmen? Zunächst
einmal ist diese Frage zu bejahen. Die Einheitssachtitel sind
lateinisch, durch Fettdruck von weiteren Informationen abgehoben, in
der Regel knapp gehalten. Kleinigkeiten, etwa das stets abgekürzte
"s." für Sanctus (in allen Flexionsformen), die Irregularitäten in der
Groß- und Kleinschreibung (z.B. De celebratione adventus Domini; aber:
Ratio generalis de initio Adventus Domini, S. 412), eine in gewissen
Wörtern von RAK abweichende Verwendung von I und J (Confessio
Judaeorum Civitatis Toletanae, S. 423, nach RAK: Iudaeorum), wie bei
den Namen ein gewisser Mangel an Normierung (Breviarium Gothicum,
Breviarium Hipponense, etc., aber Breviarius de Hierosolyma
- Breviarium wird als abweichende Form aufgeführt, S. 424), sind
angesichts der Zahl der Titel und des hohen Werts einer (auch:
irgendeiner) Normierung zu akzeptieren. An die (den Namen
angeglichene?) Präsentation der Einheitssachtitel anonymer Werke mit
dem ersten Wort in Großbuchstaben gefolgt von weiteren Wörtern in
normaler Schreibweise wird man sich gewöhnen. Für die RAK-Anwendung
problematischer sind vereinzelte Einheitssachtitel in griechischer
Sprache und Schrift, die in das Alphabet an der für ihre
Transliteration richtigen Stelle eingeordnet sind, z.B. BPONTO O ION
(Brontologion) zwischen Brontinus und Brunihildis, (S. 424), ein
genauso guter lateinischer Titel steht darunter (Tractatus de
tonitrubus). In anderen Fällen fehlt ein lateinischer Titel ganz (z.B.
S. 550; für CONSTANTINUS : Anagnosta). Die Ordnung der
Einheitssachtitel - egal ob es sich um anonyme Werke oder
Verfasserschriften handelt - ist alphabetisch in der gegebenen
Wortfolge, so wie es auch die RAK-WB vorsehen; DE abbatibus
Abbendoniae bis DE Willingi archiepiscopi Moguntini consuetudinibus
ordnen richtig unter De. Ein Verfassereintrag unterscheidet zwischen
authentischen Schriften, Fragmenta, Versiones, Dubia et spuria,
Fragmenta dubia vel spuria, Scholia (so erläutert S. XVI).
Die Einheitssachtitel können also im Bereich der Alphabetischen
Katalogisierung direkt verwendet werden. Insofern wäre es sinnvoll bei
den Namen der PMA, für die in DOC Einheitssachtitel ermittelt werden
können, einen Hinweis auf dieses Werk anzubringen, der in eine neue
erweiterte Druckausgabe übernommen werden kann und die gemeinsame
Nutzung beider Werke erlaubt. Hinweise auf die PMA in DOC wären
entsprechend zu aktualisieren; bislang wird bei den Nameneintragungen
gegebenfalls auf das Grundwerk verwiesen. Dies erübrigt sich jedoch,
wenn alle mittelalterlichen Namen von DOC auch in den PMA nachgewiesen
sind, und das ist realistischer als eine baldige Revision von DOC.
Eine ganz andere Frage ist, wie es mit der Verläßlichkeit, soll heißen
wissenschaftlichen Akzeptanz, der Titel und der dazu gehörenden
ausführlichen Informationen steht. Diese Frage erhebt sich aufgrund
der Beobachtung, daß Volpi sich in seinen Informationen zu einem Werk
keineswegs immer auf die neuesten, in der Wissenschaft verbindlichen
Editionen stützt, sondern eben heranzieht, was er hat und im Vorwort
auch nennt (S. XIV). Bei den Textausgaben spielen PL (Patrologia
Latina) und PG (Patrologia Graeca) gerade für mittelalterliche Texte
eine dominante Rolle; und man muß leider davon ausgehen, daß
keineswegs im Einzelfall geprüft wurde, ob das Werk inzwischen in
einer neuen, wissenschaftlichen Ausgabe vorliegt.[7] Diese Beobachtung
muß nicht den Wert der lateinischen Einheitssachtitel in Frage
stellen, die ja - zumal bei originalsprachlich griechischen Werken nur
den Wert einer Zitierkonvention haben, wohl aber die zahlreichen zu
einem Titel gehörenden und auf den ersten Blick gelehrt und nützlich
anmutenden weiteren Hinweise. Dabei ist zunächst die Aktualität der
Angabe zur Edition zu hinterfragen. Daraus ergeben sich Zweifel an dem
Wert der aus dieser Edition abgeleiteten Analyse von Aufbau und Inhalt
des Werks.
Diese Beispiele belegen, daß DOC in einem wissenschaftlichen Kontext
(etwa bei der Handschriftenkatalogisierung) nicht herangezogen werden
kann. Das ist aber auch insofern nicht verwunderlich, als die
dargebotene Materialfülle für wissenschaftliche Zwecke andernorts
bereits besser bzw. verläßlicher und spezialisierter einsehbar ist.
DOC ist ein kompiliertes und das heißt über weite Strecken
abgeschriebenes Werk. Mit jeder Abschrift aber geht ein
Qualitätsverlust einher, wenn man nur an das Korrekturlesen solcher
Auflistungen denkt. So durchziehen Rechtschreibfehler, die jedes Werk
in seinem Inhalt und Aufbau beschreibenden Informationen. Hier wäre es
angesichts der normierenden Zielsetzung des Werks sicher möglich
gewesen, die Einträge weit früher etwa bei dem Hinweis auf andernorts
vorliegende Informationen abzubrechen. Es wäre besser gewesen, sich
auf selbständig zitierbare Texte (oder Teile von Texten) zu
beschränken. Wem hilft eine Auflistung aller Briefe, aller Predigten,
oder gar sämtlicher über 4000 Epigramme der Anthologia graeca, bei
denen noch die Incipits nebst Angabe der Zeilenzahl angeführt werden?
Es ist eine enorme Arbeitsleistung, aber für wen? Für die
Bibliothekare, die Einheitssachtitel ansetzen müssen, sind diese
Ausführungen Ballast; ihnen wäre mit größerer Übersichtlichkeit mehr
gedient.[8] Der Verdacht ist erlaubt, daß auch in den griechischen
Originaltiteln, die neben den lateinischen Einheitssachtitel und
weiteren gängigen Titelfassungen bei griechischen Werken verzeichnet
sind, Druckfehler keine Seltenheit sind. Die lateinischen
Einheitssachtitel und gewisse Alternativtitel hätten für
bibliothekarische Zwecke gereicht.
Das Werk ist strikt alphabetisch geordnet, und man fragt sich, wofür
dann Register nötig sind. Der 3. Bd. enthält sieben verschiedene
Register. Das erste (S. 1821 - 1875) listet abweichende Namenformen
von Verfassern auf und verweist auf die Ansetzungsform im Hauptteil,
bei der die abweichenden Namensformen jeweils in der Namenseintragung
aufgeführt sind. Im Vergleich zu den exzessiv Namenformen sammelnden
PAN und PMA sind es nur wenige, möglichst stets auch eine italienische
Form. Ein zweites Register (S. 1877 - 2184) enthält Verweisungen von
Titeln auf Verfasser bzw. Anonyma. Dabei werden die Titel unter
Übergehung einleitender Präpositionen stets unter dem ersten
sinntragenden Wort geordnet. Hier kann man z.B. feststellen, wer einen
Brief an Sugerius, eine Abhandlung über Lukas etc. geschrieben hat.
Wie vollständig bzw. nach welchen Kriterien dieses Register erarbeitet
ist, bleibt unklar. Das dritte Register (S. 2185 - 2286) bietet die
gleiche Art der Information für griechische Titel. Das vierte Register
ist ein Stichwortregister wieder mit Hinweis auf den Verfasser- bzw.
Anonymeneintrag, wobei Stichwort im engen Sinn zu verstehen ist. Die
nach (irgendwelchen, nicht erklärten) Prinzipien ausgewählten Wörter
sind noch nicht einmal in den Nominativ gesetzt worden! Dieses bei
weitem umfangreichste Register erscheint völlig entbehrlich. Das
fünfte Register der Herkunftsbezeichnungen (S. 2627 - 2683) verweist
(man fühlt sich an den PMA-Anhang erinnert) von lateinischen Ortsnamen
in adjektivischer oder substantivischer Form auf den modernen
Ortsnamen. Der Sinn dieser Aussagen ist unklar, da es sich ja nicht,
wie bei den PMA, um eine Normierung der in der Ansetzung verwendeten
Formen handelt. Das sechste Register (S. 2685 - 2698) stellt als
Umkehr vom fünften die Verbindung zwischen modernem Ortsnamen und
lateinischer Namensform (zumeist als Adjektiv, aber auch im Genitiv
oder mit de ...; die zwei letzten Informationen gehen über die PMA
hinaus). Das siebte Register endlich (S. 2699 - 2749) bietet eine
Topographia scriptorum, die von der Herkunft auf die Namen der
Verfasser verweist, allerdings nur, wenn die Herkunft für die
Ansetzung des Namens oder eine abweichende Namensform erwähnt wurde.
Dieses Register wirft natürlich die Frage nach Sinn und Zweck der zwei
vorausgegangenen auf, die gerade nicht der Normierung dienen. So
verweist Register 6 von Ocrida nur auf Achridensis, Register 7 zeigt
aber, daß es neben einem Theophylactus Achridensis einen Leo de
Achrida und einen Basilius Achridenus gibt. Daß der Begriff "Scriptor"
im siebten Register auch für Anonyma verwendet wird, führt zu einigen
unerwarteten Funden, z.B. die Annales Lobienses gefolgt von Anso
Lobiensis, Folcardus Lobiensis; die Annales Lugdunensis von den
Epistula a martyribus Lugdunensibus, vor Abascantus, Agobardus etc.
Eine solche invertierte Liste ist eine interessante Fundgrube. Die
Register erlauben zwar überraschende Entdeckungen, erscheinen aber im
wesentlichen überflüssig. Dem, der sich mit der alphabetischen Ordnung
nicht auskennt, helfen sie gar nicht, da nie auf Seitenzahlen der
ersten zwei Bände, sondern stets auf Namen oder Titel verwiesen wird.
Im Vorwort drückt der Verlag seine Bewunderung aus für Umfang
(ampiezza) und Komplexität (complessit…) eines Werks und seines
Verfassers, der es mit mönchischer Geduld und Beharrlichkeit (con la
pazienza e costanza di un anacoreta) zusammengestellt hat. Diese
Bewunderung für Vittorio Volpi und seinen Fleiß und seine Mühe muß man
trotz aller Kritik im Einzelnen in der Würdigung des Gesamtwerks
teilen.
Claudia Fabian
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