Zunächst aber noch die fälligen elementaren statistischen Informationen zu den bisher erschienenen Bänden. Die Preise wurden 1995 angehoben und betragen jetzt DM 198.00 (bisher DM 148.00) bei Einzel- und DM 148.00 (bisher DM 118.00) bei Fortsetzungsbezug. Die Bände für Nordrhein-Westfalen behandeln 241 Bibliotheken, die für Hessen und Rheinland-Pfalz deren 148, davon 97 in Hessen und 51 in Rheinland-Pfalz und die drei Bände für den deutschen Südwesten 182 Bibliotheken, wobei die 5 Bibliotheken des Saarlandes nicht wie die von Rheinland-Pfalz in Bd. 6 in einem eigenen Teil behandelt werden, sondern in einem beiden Bundesländern gemeinsamen Ortsalphabet stehen. Lediglich die allgemeinen Einleitungen in Bd. 7 trennen nach Baden-Württemberg (W. Sühl-Strohmenger, S. 21 - 32) und Saarland (R. Hilgers, S. 33 - 36). Auch in den Bänden für den Südwesten finden sich neben Bibliotheken, die selbstverständlich hier behandelt werden müssen, auch solche, bei denen man getrost daran zweifeln darf, ob ihre Aufnahme gerechtfertigt ist, so etwa die Bibliothek der Künstlergilde e.V. (Esslingen 3) oder die Bibliothek des Forschungsinstituts für Vor- und Frühgeschichte in Unteruhldingen: erstere nennt ca. 300 Bände aus dem 19. Jahrhundert, die zweite 550 für die Zeit vor 1900, während die Bestandsschwerpunkte eindeutig beim 20. Jahrhundert liegen, auf die sich auch das Gros der Ausführungen bezieht. Dagegen fehlen wichtige Adelsbibliotheken, weil die Eigentümer ihre Einwilligung zur Aufnahme in das HHBD nicht erteilten (Einleitung, Bd. 7, S. 28); das betrifft insbesondere die bei weitem größte, nämlich die Hofbibliothek in Donaueschingen, und man weiß ja auch, warum; und wenn dieser Grund auch auf die anderen nicht verzeichneten Adelsbibliotheken zutreffen sollte, allen voran die auf Schloß Wolfegg und auf Schloß Zeil, so dürften die Umsätze von Sotheby in Deutschland bald weiter ansteigen.
Die Erstellung aller Register zu den Regionalbänden liegen in einer Hand, der von Karen Kloth, was ihrer Einheitlichkeit zugute kommt und ihre geplante Zusammenführung in ein Generalregister zum HHBD erleichtern soll. Frau Kloth ist freilich um ihre Arbeit nicht zu beneiden. Sind schon die Beschreibungen der einzelnen Sammlungen trotz bindender Vorgaben sehr individuell ausgefallen, so war es noch weniger möglich, die Verwendung eines Normvokabulars zu verordnen. Diese Probleme sind natürlich bei den Sachschlagwörtern größer als bei den hier zunächst zu behandelnden Personenschlagwörtern.
Der erste Teil des Registers weist nur die in den Abschnitten 1
(Bestandsgeschichte) und 2 (Bestandsbeschreibung) erwähnten Personen
nach, im zweiten Fall in Form einer sinnvollen Auswahl. Wie bereits in
der genannten Rezension angekündigt und befürwortet, werden
Autorennamen dann ausgeschlossen, wenn deren Erwähnung in einer
Beschreibung lediglich "illustrativen Charakter" hat. Genannt sind
Autoren jedoch dann, wenn ihre Werke besonders reich vertreten sind,
auch wenn man in diesen Fällen nicht bereits von einer Sondersammlung
sprechen kann. Berücksichtigt sind in gleicher Weise auch Drucker,
Verleger und sonstige an der Herstellung eines Buches Beteiligte. Alle
diese Personen sind zusätzlich als Sachschlagwort im Sachregister
verzeichnet. Auch aus dem Abschnitt 1 (Bestandsgeschichte) sind bei
genauem Hinsehen nicht alle Namen berücksichtigt worden: so sind vor
allem die hier zumeist in Zusammenhang mit den von ihnen bearbeiteten
alten Katalogen erwähnten Bibliothekare weggelassen worden,[1] wohl nach
dem generellen Prinzip, die in den Abschnitten 3 (Kataloge), 4
(Quellen und Darstellungen) und 5 (Veröffentlichungen zu den
Beständen) genannten Autoren nicht ins Register aufzunehmen.
Berücksichtigt wurden jedoch in allen Fällen die Personen, deren
Bibliotheken oder Teile davon in den jeweiligen Bestand eingegangen
sind; sie erscheinen im Register mit der Markierung (Bibl.) hinter dem
Namen.
Die Bearbeitung des Sachregisters mußte mit zwei Schwierigkeiten
fertigwerden: zum einen mit der bereits erwähnten uneinheitlichen
Terminologie und zum anderen damit, daß die Verzeichnungspraxis
natürlich direkt mit der Bestandsgröße und seiner Erschließung
zusammenhängt, die Erschließungstiefe also sehr verschieden ist. Es
ist dies das generelle Problem aller nationalen Bestandsführer, ist
doch eine kleine Bibliothek geneigt, auch eine kleine Ansammlung
gleichartiger Bücher der Erwähnung für wert zu halten, wo große
Bibliotheken mit Sicherheit ein Mehrfaches zu diesem Sachverhalt
besitzen, nur daß diese Titel - auch mangels zuverlässiger
Sachkataloge - gar nicht ins Blickfeld der Bibliothekare geraten. Die
Bearbeiterin hat sich in Anbetracht dieser Tatsache zu einem
selektiven Nachweis entschlossen: "Bestände sind nur dann über einen
Sachbegriff erschlossen, wenn sie eine Größenordnung oder Bedeutung
aufweisen, von der angenommen werden kann, daß sie für den Benutzer
von Interesse ist. ... Es wurde daher ... darauf geachtet, daß
Bestände von vergleichbarer Größe und Bedeutung berücksichtigt sind"
(Bd. 9, S. 197). Daß hier zu dem subjektiven Faktor, der bei der
Bestandsbeschreibung wirkt, ausgleichend oder auch potenzierend die
subjektive Auswahl für das Register kommt,[2] sei zur Warnung für die
Benutzer erwähnt, die glauben, über das Register gezielt und umfassend
über den ganzen Reichtum des HHBD informiert zu werden.
Was die Ansetzung der Sachschlagwörter betrifft, so wurden diese in
der Regel so aufgenommen, wie sie in den Beschreibungen vorlagen. Auch
wurden hierarchische Ansetzungen möglichst vermieden. Identische
Inhalte werden in einem Schlagwort normiert, wobei nur dann von der
nicht verwendeten Form verwiesen wird, wenn die Begriffe nicht sowieso
im Alphabet eng benachbart sind. Nur in Zweifelsfällen hat die
Bearbeiterin die SWD zu Rate gezogen, mit, wie sie feststellt, wenig
befriedigendem Ergebnis im Hinblick auf die hier vorkommenden,
vielfach veralteten Begriffe. Bei der Ansetzung Englische Literatur
statt Englisch / Literatur hat sie sich auch bewußt gegen RSWK
entschieden, was man ihr gerne nachsieht, ist dieses Regelwerk doch
keineswegs so, daß es allen Aufgaben perfekt gerecht würde.[3] Was die
Ansetzung der Bibliotheken betrifft, so erfolgt diese unter dem Ort,
allerdings mit einigen Ausnahmen: Abteibibliotheken haben eigene
Eintragungen und zusätzlich die Verweisung Abteibibliotheken s.a.
einzelne Orden, doch sind sie, nach Stichproben zu schließen, auch
noch einmal unter dem Ort aufgeführt. Letzteres trifft dagegen
(inkonsequenterweise) nicht für die Gymnasialbibliotheken zu, die nur
unter Gymnasium erscheinen.
Wesentlich problematischer ist die Verweisungspraxis bei
Sachbegriffen: das Prinzip, sich an die vorliegenden Formulierungen zu
halten, erleichtert zwar die Arbeit, dient jedoch nicht dem Benutzer.
Es geht noch an, wenn unterschiedliche Begriffe für dieselbe Sache im
Alphabet nahe beieinander stehen, wie 1. Lesegesellschaft, 2.
Lesekranz, 3. Leseverein, 4. Lesezirkel. Unter 1 wird auf 2 - 4
verwiesen, unter 3 auf 1 - 2 und 4 sowie zusätzlich auf Literarischer
Verein, während 2 und 4 ohne Verweisungen auskommen müssen; dazu gibt
es dann noch eine Eintragung unter Lesevereine im Plural. Schlechter
steht es für den, der z.B. Schriftengattungen aus dem Theaterbetrieb
sucht: so wird er unter den mit Theater... beginnenden Eintragungen
zwar vieles finden, z.T. auch mit Verweisungen auf spezielle Begriffe,
wie Regiebücher, Rollenbücher oder Volksschauspiele, nicht aber z.B.
unter Drama, unter dem sich wiederum eine Liste von Verweisungen
findet, u.a. auch auf Volksschauspiele (obwohl unter diesem nur eine
Fundstelle erscheint). Umgekehrt fehlen Verweisungen vom engeren
Begriff auf den Oberbegriff. Ja selbst zwei eng verwandte, in der
Praxis kaum auseinanderzuhaltende Begriffe wie Regiebücher und
Rollenbücher bleiben unverbunden. Hier sollte spätestens das
Generalregister Abhilfe schaffen und zwar durch eine systematische
Übersicht über die vergebenen Registereintragungen. Auch wäre zu
überlegen, ob für das Generalregister nicht doch eine stärkere
Zusammenfassung verwandter Begriffe unter einem generellen Schlagwort
den Vorzug verdiente, da man dann an einer Stelle einen Überblick über
Verwandtes fände. Dadurch würde die Benutzung wesentlich erleichtert
und man könnte sich das Hin- und Herblättern auf Grund der Hinweise in
der systematischen Schlagwortübersicht zumindest zum Teil sparen.
Erfreulich ist, daß sich die Bearbeiterin zu einer Detaillierung der
Fundstellen entschlossen hat, was bereits in der genannten Rezension
als Desiderat genannt worden war. Angegeben wird somit nicht nur der
Band und die Seite, sondern zusätzlich das betroffene Bundesland
(wichtig in den Bänden, die mehrere Bundesländer enthalten,
unverzichtbar im Generalregister), den Bibliotheksort, die Nummer der
Bibliothek, deren Kurzbezeichnung sowie die Abschnitte und
Unterabschnitte.
Ein Verzeichnis der Mitarbeiter[4] mit Hinweis allerdings nur auf die
Seite und nicht auf die Nummern ihrer Beiträge dokumentiert die sehr
unterschiedlichen Anteile der Beiträger.
sh
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