Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus: Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 3(1995) 2
[ Bestand in K10plus ]
Die mit "1811" datierten Drucke des ABGB
- 95-2-265
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Die mit "1811" datierten Drucke des ABGB / von Otmar
Seemann. - Wien : Manz, 1995. - 95 S. ; 25 cm. - ISBN
3-214-02239-3 : öS 420.00
- [2689]
Die Erstausgabe des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs für
Österreich von 1811 ist, ebenso wie die Erstausgaben bedeutender
Gesetzeskodifikationen anderer Nationen, ein Sammelobjekt, vermutlich
in erster Linie bei Juristen, und findet sich deshalb auch heute noch
in Antiquariatskatalogen. Was jedoch bisher nicht allgemein bekannt
war, oder vielleicht auch absichtlich ignoriert wurde, ist die
Tatsache, daß von diesem Werk zahlreiche mit 1811 datierte Ausgaben
erschienen sind, die aber nicht aus diesem Jahr stammen, und bei denen
es sich vielmehr um mehr oder weniger veränderte Drucke handelt, die
im Laufe von fast einem Jahrhundert (bis 1909!) erschienen sind. Otmar
Seemann, sonst besser durch seine Untersuchungen zu frühen Lexika
bekannt, bringt mit vorliegender Publikation Licht in diese
Angelegenheit, indem er ein gut anwendbares Verfahren zur
Unterscheidung der verschiedenen Drucke entwickelt hat, das auf der
Ausmessung des auf dem Titelblatt erscheinenden österreichischen
Staatswappens und dessen Abstand vom vorhergehenden und folgenden Text
beruht. Das erlaubt zwar die Unterscheidung von einzelnen Ausgaben und
Varianten dieser Ausgaben,[1] nicht jedoch deren zeitliche Einordnung:
Voraussetzung dazu war nicht nur das Studium der einschlägigen
Literatur, sondern vor allem die Auswertung der in der
Österreichischen Staatsdruckerei erhaltenen Archivalien. Daß bei den
einzelnen Ausgaben Besitznachweise in vorwiegend österreichischen
Bibliotheken mit deren Signaturen angegeben werden, ist nur möglich,
weil dort noch nicht die große Aussonderung unnützen Materials
vorgenommen wurde, die uns in Deutschland bevorsteht, wenn es nach den
Vorstellungen geht, die in den Köpfen - leider auch in denen von
Bibliothekaren - spukt, alles zu makulieren, was veraltet ist und
Platz braucht. Für eine solche Aussonderung wäre auch das ABGB (wie
auch das BGB) ein ideales Objekt, selbst wenn heute noch etwa die
Hälfte der 1502 Paragraphen der Erstausgabe in Kraft sind.
sh
- [1]
- Dies allerdings nur bedingt: die Überprüfung des Exemplars in der
Bibliothek des Rezensenten brachte prompt eine Variante ans Licht, die
sich nicht ohne weiteres zuordnen ließ.
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