Das Verzeichnis ist in der bewährten Weise gegliedert: Einem Register der Ortskennungen (von A für Aalen bis Zwi für Zwickau) folgt im ersten Teil die Auflistung der Zahlensigel, im zweiten Teil die Liste sämtlicher sigeltragender Bibliotheken nach dem Alphabet der Orte, und ein (sehr kurzer) dritter Teil verzeichnet die drei deutschen Bibliotheken in Italien, die mit Bestandsmeldungen in der ZDB vertreten sind.
Bei den Leihverkehrsinformationen, die in der letzten Zeile jeder Eintragung zu einer Bibliothek abgedruckt sind, haben sich einige Änderungen ergeben: Berücksichtigt ist, daß sich die Zahl der Leihverkehrsregionen auf zehn verringert hat. Der Zentralkatalog Mecklenburg-Vorpommern an der Universitätsbibliothek Rostock wird seit Oktober 1994 nicht mehr fortgeführt und fungiert auch nicht mehr als Leihverkehrszentrale für das nordöstliche Bundesland. Diese Funktion hat der Norddeutsche Zentralkatalog in Hamburg zusätzlich übernommen. Ein erfreulicher Informationsgewinn ist die Angabe des Sigels der jeweils zuständigen Leitbibliothek bei den mittelbar zum überregionalen Leihverkehr zugelassenen Bibliotheken. Ein erheblicher Informationsverlust hingegen ist der Verzicht auf das Kürzel, das bisher den (vollständigen oder teilweisen) Nachweis der Bestände in den regionalen Zentralkatalogen anzeigte (ZK). Die Begründung, die im Vorwort von den beiden Bearbeiterinnen gegeben wird, trifft den Kern der Sache nicht. Es stimmt zwar, daß den meisten Zentralkatalogen inzwischen nur noch eine untergeordnete Rolle für die Lenkung des Leihverkehrs zukommt, aber die Redaktion ignoriert dabei, daß das Sigelverzeichnis über die Lenkungsfunktion im Leihverkehr hinaus ein unverzichtbares Informationsmittel für den Fernleih- und Auskunftsbibliothekar und nicht zuletzt auch für den Benutzer darstellt. Und ist die Information, ob die Bibliotheksbestände im regionalen Zentralkatalog nachgewiesen sind, wirklich von so untergeordnetem Interesse? Nicht ohne Grund hat man diese Angabe auch im Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland[1] berücksichtigt. Überlegenswert wäre sogar, die Leihverkehrsinformationen um den Hinweis zu ergänzen, in welchen (regionalen) Verbundsystemen die Bestände verzeichnet sind, beispielsweise durch die Abkürzung des jeweiligen Verbundsystems (SWB, BVB, NBV usw.) in der entsprechenden Zeile.
Bei der Fülle der zu verarbeitenden Informationen ist es wohl kaum
möglich, Unrichtigkeiten völlig zu vermeiden. Dennoch soll auf einige
Fehler hingewiesen werden, auf die der Rezensent eher beiläufig
gestoßen ist und die die Leihverkehrsregion betreffen, für die er
tätig ist.[2] Eine Anfrage bei den Zentralkatalogen, die als
Leihverkehrszentralen für die Aktualität der amtlichen
Leihverkehrslisten zu sorgen haben, würde die Gewähr geben, daß diese
Angaben in Zukunft verläßlich sind.
Horst Hilger
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