Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus: Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 3(1995) 4
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Brockhaus-Riemann-Musiklexikon
- 95-4-617
-
Brockhaus-Riemann-Musiklexikon : in vier Bänden und einem
Ergänzungsband / hrsg. von Carl Dahlhaus und Hans Heinrich
Eggebrecht. - 2., überarb. und erw. Aufl. - Mainz : Schott
; München : Piper, 1995. - Bd. 1 - 4 & Erg.-Bd. - (Serie
Piper ; 8400 : Serie Musik Piper-Schott). - ISBN
3-7957-8400-X (Schott) - ISBN 3-492-18400-6 (Piper) : DM
128.00
- Der Erg.-Bd. (317 S.) ist einzeln lieferbar: - (Serie
Piper ; 8359 : Serie Musik Piper-Schott). - ISBN
3-7957-8359-3 (Schott) - ISBN 3-492-18359-X (Piper) : DM
29.90.
- [3093]
Die zweibändige, gebundene Originalausgabe erschien bereits 1978
- 1979, als der Brockhaus-Verlag noch selbständig war und in Wiesbaden
domizilierte, also nicht weit entfernt vom Traditionsverlag B.
Schott's Söhne in Mainz, bei dem 1959 - 1975 die Originalausgabe des
Riemann-Musiklexikons erschienen war. Da letztere aus einem
Personenteil in 2 Bd., einem Sachteil und 2 Erg.-Bd. besteht, ist
deren Benutzung mehr als umständlich. Das war, außer der bei dieser
Gelegenheit vorgenommenen Aktualisierung, der wesentliche Grund dafür,
daß die Anschaffung des Brockhaus-Riemann-Musiklexikons[1] trotz des
Wegfalls zahlreicher Artikel auch für Bibliotheken zu empfehlen war.
Die erste Taschenbuchausgabe des Brockhaus-Riemann-Musiklexikons[2]
erschien 1989 als Gemeinschaftsproduktion von Schott und Piper. Es
handelte sich dabei um eine stark verkleinerte Reproduktion der
Originalausgabe, nur jetzt in vier Bände eingeteilt, während neue
Artikel sowie die Aktualisierung früherer Artikel in einem schmalen
Ergänzungsband untergebracht wurden. Löblicherweise wurden in dem
ansonsten unveränderten Hauptwerk und ebenso im Ergänzungsband die
Artikel, die in beiden vorkommen, mit einem Asteriskus markiert, so
daß der Benutzer des Grundwerks nicht auf Verdacht im Ergänzungsband
suchen muß. Dasselbe Prinzip gilt für die vorliegende Ausgabe - wobei
deren Bezeichnung als 2. Aufl. nur die Historie des Werkes in seiner
Taschenbuchform berücksichtigt -, nur daß jetzt der Ergänzungsband,
der damals bescheidene 123 S. umfaßte, inzwischen mit 317 S.[3] den
Umfang eines Bandes des Grundwerks angenommen hat. Zahlreiche Artikel
werden wieder aufgenommen und fortgeschrieben, teils im Faktischen,
dann meist knapp (Entwicklungen seit der letzten Auflage, Todesdaten),
zumeist jedoch im Bibliographischen (zitiert werden nur Monographien
in allen gängigen Sprachen); allerdings begegnen auch, insbesondere
unter den Sachartikeln, stark erweiterte und dann z.T. mit
Namenskürzel gezeichnete Artikel (z.B. Akademie, Bibliographie,[4]
Bibliotheken). Die Zahl der neuen Artikel ist beträchtlich (beim
Buchstaben A sind es immerhin 33 von 105), darunter ausführliche
Sachartikel wie Afro-amerikanische Musik; CD, Compact Disc;
Musikdramaturgie; Musikelektronik; Musikinformatik. Auch Liedermacher
ist neu; von den darin erwähnten "vergleichbaren Erscheinungen in
anderen Kulturkreisen ... beispielsweise die ital. 'Cantautori'" haben
letztere keinen eigenen Artikel erhalten, wie auch deren
Hauptvertreter durch Abwesenheit glänzen. Mit einem eigenen Artikel
ist etwa auch der Musikantiquar, -verleger und -forscher Hans
Schneider erstmals vertreten. Der Artikel B. Schott's Söhne wurde
fortgeschrieben, allerdings nicht so aktuell, daß man bereits seinen
neuen Allerweltsnamen Schott Musik International erführe, unter dem
der Verlag seit Januar 1995 firmiert.
Wer mit dem Brockhaus-Riemann-Musiklexikon arbeitet, braucht diesen
Ergänzungsband, der glücklicherweise und anders als bei der Vorauflage
auch separat erhältlich ist: eine nützliche und preiswerte
Investition, sowohl für Bibliotheken als auch für den Privatmann.
sh
- [1]
- Vgl. ABUN in ZfBB 26 (1979),2, S. 102 - 103 und 28 (1981),4, S. 299
- 303.
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- [2]
- ABUN in ZfBB 37 (1990),1, S. 51 - 53.
(zurück)
- [3]
- Die Deutsche Nationalbibliographie 95A42,988 nennt weiterhin 123 S.
- Fluch der Kopiermöglichkeiten des EDV-Zeitalters -, obwohl in der
Erweiterung dieses Bandes die einzige Begründung für die Bezeichnung
"2., überarb. und erw. Aufl." liegt.
(zurück)
- [4]
- Bei den in der Deutschen Nationalbibliographie verzeichneten
Musikalien werden auch die erwähnt, "die nicht im Handel sind (z.B.
Leihmaterialien)". Zu diesem Terminus, genau gesagt, dessen Pluralform
- Leihmaterialien bzw. Leihmateriale - hat sich der Rezensent in IFB
94-3/4-514, Anm. 2 geäußert und wurde dafür getadelt: warum die zweite
Form zu wählen sei, kann man jetzt sozusagen amtlich nachlesen:
Apropos "Leihmateriale" / Heinz Lanzke. // In: Dialog mit
Bibliotheken. - 7 (1995),3, S. 38.
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