Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus: Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 3(1995) 4
[ Bestand in K10plus ]
Das kleine Datenbanken-Lexikon
- 95-4-619
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Das kleine Datenbanken-Lexikon / Klaus Hoeck. - Düsseldorf
: Verlag Wirtschaft und Finanzen, 1995. - 477 S. ; 18 cm.
- ISBN 3-87881-091-1 : DM 52.00
- [3087]
Daß der Begriff "Lexikon" im Titel von Nachschlagewerken häufig so
willkürlich verwendet wird, daß er keinen sicheren Rückschluß auf den
Inhalt zuläßt, ist keine neue Erkenntnis. Obwohl man deshalb zunächst
annehmen könnte, daß es sich beim vorliegenden Datenbanken-Lexikon um
nichts anderes als ein Adreßbuch von Datenbanken handelt, ist es in
Wirklichkeit ein Zwitter aus Adreßbuch und Lexikon. Es enthält nämlich
zum einen Eintragungen unter den Namen einzelner bzw. Gruppen
verwandter Datenbanken (z.B. Osteuropäische Wirtschaftsdatenbanken),
zum anderen jedoch auch Lexikonartikel über einzelne Gebiete der
Fachinformation (Patentinformation), Netze (Internet), Hosts (STN
International) und elementare Sachverhalte (Datenbanken; Recherche).
Diese Praxis erklärt sich aus der Zielgruppe, dem Management, dem
offensichtlich Basiswissen vermittelt werden bzw. überhaupt erst die
Unersetzlichkeit elektronischer Informationsmittel ins Bewußtsein
gerückt werden soll: "Das Management hat nicht nur den größten Bedarf
an Informationen, es kann sie auch bezahlen" (S. 6). Man wird dieses
"kleine" Lexikon also nicht in Konkurrenz mit den bekannten fachlichen
Datenbankadreßbüchern[1] sehen, die für Bibliotheken unverzichtbar
bleiben. Es ist sogar fraglich, ob Bibliotheken dieses Bändchen
überhaupt erwerben sollen, weshalb auf gewisse Defizite (lückenhafte
Registrierung der CD-ROM-Ausgaben von Online-Datenbanken; völlig
unzureichendes Register) hier gar nicht weiter eingegangen werden
muß.
sh
- [1]
- Handbuch der Wirtschaftsdatenbanken : Inhalte und Anbieter
- weltweit / Scientific Consulting Dr. Schulte-Hillen. - Darmstadt
[u.a.] : Hoppenstedt. - 30 cm. [0169]. - Vgl. zuletzt IFB 94-3/4-339.
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