Es folgt die Inhaltsübersicht mit Haupt-Inhaltsübersicht, Stichwortverzeichnis und Verzeichnis der Abkürzungen. Das praktische Daumenregister macht diese Haupt-Inhaltsübersicht eigentlich überflüssig, werden durch dieses doch nicht nur deren Grobgliederungspunkte Bund und Länder; Landesorgane; Landesbehörden; Kreise und Gemeinden sowie Verbände und Vereinigungen verdeutlicht, sondern der Abschnitt Landesbehörden gleich noch in die verschiedenen Körperschaften (vom Innenministerium bis zu den Regierungspräsidien) unterteilt. Außerdem ist jedem Abschnitt ein separates Inhaltsverzeichnis vorangestellt. Im Teil Bund und Länder findet man neben knappen Angaben zu den Bundesorganen (bei Bundestag und Bundesrat werden jeweils deren Mitglieder aus Baden-Württemberg genannt) auch Standorte von Bundesgerichten und -behörden in Baden-Württemberg und Dienststellen der Bundeswehr im entsprechenden Wehrbereich. Es folgen, im Alphabet der Bundesländer, die Adressen deren wichtigster Körperschaften. Bei den Unterpunkten des Abschnittes Landesbehörden werden neben den Adressen meist die zuständigen Personen verzeichnet; ein Manko des Behördenverzeichnisses ist allerdings, daß die verzeichneten Personen nicht durch ein Register erschlossen werden.
Der Abschnitt Kreise und Gemeinden, dem eine Karte des statistischen Landesamtes mit der Verwaltungseinteilung des Landes Baden-Württemberg vorausgeht, wird zusätzlich durch ein alphabetisches Kreisverzeichnis und ein alphabetisches Gemeindeverzeichnis erschlossen. Die Verzeichnung der Kreis- und Gemeindeverwaltungen erfolgt dann im Alphabet der Stadt- und Landkreise, jeweils mit Angabe des Regierungsbezirkes, der Region, des Landratsamtes und seiner Dezernate (mit deren Leitern), der für den Kreis zuständigen Dienststellen, der großen Kreisstädte mit einzelnen Ämtern und deren Leitern, der Verwaltungsgemeinschaften und schließlich einer tabellarischen Übersicht über alle zugehörigen Gemeinden (mit Angabe der Postleitzahl, der telefonischen Vermittlung, der Einwohnerzahl, des Bürgermeisters, des zuständigen Amtsgerichts, Notariats, Arbeitsamts sowie Finanzamts). Der letzte Hauptgliederungspunkt Verbände und Vereinigungen ist zunächst in Genossenschaften und Verbände und Vereinigungen, diese wiederum sachlich, unterteilt.
Besonders benutzungsfreundlich ist zum einen das Daumenregister, das schnelles Nachschlagen ermöglicht, und zum anderen, daß bei den Kreisen und Gemeinden alle wesentlichen Informationen auf einen Blick geboten werden. Negativ zu vermerken ist dagegen das Fehlen eines Personenregister.
Der Band für Baden-Württemberg innerhalb von Heymanns Die
Bundesrepublik : Staatshandbuch erscheint seit 67. 1960/61 (1961),
seit 1977 mit eigener Zählung und seit 1995 ohne die Benennung
"Teilausgabe".[1] Der Hauptteil ist ähnlich der Ausgabe Bund
systematisch gegliedert, Hauptgliederungspunkte sind: a. Die
parlamentarischen Körperschaften; b. Die Landesregierung; c. Die
Landesbehörden; d. Organe der Rechtspflege; e. Stadtkreise,
Landkreise, Gemeinden und sonstige Einrichtungen. Ebenfalls gleich ist
die Angabe der rechtlichen Grundlage und der Aufgaben der
verzeichneten Institutionen. Zu den auch oben angeführten
Personennamen- und Suchwortverzeichnissen kommt hier ein Verzeichnis
der Landkreise, Städte und Gemeinden hinzu.
Interessant für den Vergleich mit dem Behördenverzeichnis
Baden-Württemberg ist zum einen die Verzeichnungstiefe bei den
einzelnen Einrichtungen und zum anderen die (Nicht-)Zusammenführung
der verschiedenen Informationen zu einem Kreis bzw. zu einer Stadt. In
beiden Punkten befriedigt das Behördenverzeichnis weitaus besser. Als
Beispiel sei die Verzeichnung des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg
gewählt. Bei Heymann sind die staatsrechtlichen Grundlagen und die
Aufgaben, die Abteilungen (ohne Adressen) sowie die Außenstellen und
deren Leiter genannt; das Behördenverzeichnis geht in der Angabe der
Mitarbeiter und vor allem der Adressen weiter: Neben den Abteilungen
mit Adressen, Namen der Leiter der Abteilungen und Unterabteilungen,
werden auch die Gebietsreferate mit Adresse und Mitarbeitern (Leiter,
Referenten) genannt. Beim zweiten der oben genannten Kriterien
schneidet ebenfalls das Behördenverzeichnis besser ab, sind doch alle
Informationen zu einem Kreis auf einen Blick zu finden. Sucht man zum
Beispiel das Stuttgarter Amtsgericht findet man es dort unter dem
Abschnitt Kreise und Gemeinden beim Stadtkreis Stuttgart unter der
Überschrift "Für den Stadtkreis zuständige Dienststellen", bei Heymann
aber unter d. Organe der Rechtspflege, II Die Gerichte der
ordentlichen Gerichtsbarkeit, unter Oberlandesgerichtsbereich
Stuttgart, dann im Ortsalphabet unter Stuttgart Amtsgerichte, wo sich
dann alle Amtsgerichte des Amtsgerichtsbezirkes befinden (z.B. auch
das Amtsgericht Ludwigsburg das im Behördenverzeichnis beim Landkreis
Ludwigsburg aufgeführt ist).
Obwohl das Jahrbuch Baden-Württemberg über einen Band nicht
hinausgekommen ist, soll es hier kurz angezeigt werden, um ein
weiteres Konzept für ein Staatsadreßbuch vorzustellen. Die Gliederung
besteht aus insgesamt 19 Teilen, die sich wie folgt zusammenfassen
lassen: Organigramme des Landtags und der Ministerien;
parlamentarische Körperschaften; Ministerien; Vertretungen des Landes
beim Bund und in europäischen Angelegenheiten; kreisfreie Städte und
Landkreise; Gemeinden; übrige Bundesländer mit Minimalinformationen;
Anhang mit den Adressen vor allem für Verbände aller Art. Für einen
Vergleich sind die Verzeichnung der kreisfreien Städte und Landkreise
(diese werden nur einfach alphabetisch aufgelistet) sowie der
Gemeinden und der Anhang von besonderem Interesse. Die Gemeinden sind
ebenfalls alphabetisch angeordnet: unter Nennung der Postleitzahl und
des Gemeindenamens finden sich Angaben in bis zu vierzehn Kategorien
(Einwohnerzahl, Landkreis, Amtsgericht, Adreßangaben zur
Gemeindeverwaltung, jedoch nur Telephon und Straße, Finanzamt,
Notariat, Arbeitsamt, Krankenhaus, Polizeiamt, Verwaltung, Postfach,
Gemeindenummer und Gemeindeart). Allerdings wird diese Rubrizierung
nur in den Fußnoten gegeben, auf die bei der Gemeinde nur mit einer
Hochzahl verwiesen wird, was die Verzeichnung sehr unübersichtlich
macht. Der Anhang beinhaltet neben den landesweiten Vereinigungen,
Verbänden und Organisationen, kirchliche Einrichtungen,
Zeitungsverlage, Rundfunk und Fernsehen sowie Banken und Sparkassen.
Eine Besonderheit bildet hier die Liste der Autokennzeichen nur der
neuen Bundesländer, zwei Ferienkalender und die Verzeichnung von
Messen und Ausstellungen. Die recht dürftige Erschließung besteht nur
aus einem Stichwortregister, das nur drei Seiten umfaßt und schon
deswegen nicht viel taugt (unter Liegenschaftsämter wird z.B. nur auf
die der Oberfinanzdirektionen Karlsruhe und Stuttgart verwiesen).
Vergleicht man das Jahrbuch Baden-Württemberg mit anderen
Staatsadreßbüchern, so muß man nicht bedauern, daß es nicht über eine
Ausgabe hinausgekommen ist.
Auf die Situation der Adreßverzeichnung für das Land Baden-Württemberg
bezogen ist also trotz des zusätzlichen Personenregisters und der
erläuternden Angaben von Heymann für das schnelle Nachschlagen das
Behördenverzeichnis besser geeignet, und trotz aller Systematisierung
bei Heymann ist die einfachere Gliederung im Behördenverzeichnis
eingängiger und v.a. benutzerfreundlicher. Das soll aber kein
generelles Urteil über die Länderausgaben Der Bundesrepublik
Deutschland sein, denn nicht in jedem Bundesland gibt es ein dem
Behördenverzeichnis Baden-Württemberg entsprechendes Adreßbuch. Das
Jahrbuch Baden-Württemberg war dagegen zumindest in seiner ersten und
einzigen Ausgabe keine Alternative.
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