Beide Verzeichnisse enthalten nach dem Berichtsstand Juni 1994 bzw. November 1987 je ca. 45.000 Eintragungen von Werken englisch schreibender Autoren, die auf den britischen Inseln geboren sind oder - z.B. als Emigranten - einen beträchtlichen Teil ihres Lebens dort verbracht haben. Der Auswahl liegt ein eher enger Literaturbegriff zugrunde, ohne daß, wie in solchen Verzeichnissen üblich, eine qualitative Vorauswahl getroffen wurde. Für jeden berücksichtigten Autor sind außer seinen literarischen Arbeiten auch andere, nicht im engeren Sinne literarische Handschriften verzeichnet. Berücksichtigt sind öffentliche Einrichtungen aller Art auf den britischen Inseln, private nur dann, wenn sie zugänglich sind, während Nachlässe im Besitz von Privatpersonen ausgeschlossen sind. Hinweise auf Handschriftenbesitz in anderen Ländern, insbesondere in den USA, folgen ggf. auf den Verfassernamen unter Angabe des Namens der Institution und, falls von dort übernommen, der Nummern im National union catalog of manuscript collections. Anlage im Autorenalphabet. Ein wesentlicher Unterschied zu den Nachlaßverzeichnissen der deutschsprachigen Länder besteht darin, daß sich das vorliegende Verzeichnis nicht mit biographischen und sonstigen Angaben zu den Autoren aufhält - genannt sind nur Name, Vorname und Lebensjahre -, dafür aber die Nachlässe viel detaillierter verzeichnet, und zwar sowohl Gruppen von zusammengehörigen Werken (z.B. Poems in translation) als auch einzelne Gedichte, wenn in einer Institution nur ein solches vorhanden ist. Auf die alphabetisch geordneten Handschriften folgen in einem zweiten Abschnitt die chronologisch geordneten Briefe, für die Entsprechendes gilt: berücksichtigt sind sowohl Briefkonvolute (meist zusammengefaßt nach dem Adressaten) als auch Einzelbriefe. Die Angaben zu den einzelnen Objekten sind unterschiedlich ausführlich und präzis, da sie zum ganz überwiegenden Teil nicht auf Autopsie beruhen, sondern aus vorliegenden Verzeichnissen der besitzenden Institutionen übernommen wurden, die z.B. häufig nicht unterscheiden, ob es sich um ein Manuskript oder um ein Typoskript handelt. Zumeist finden sich auch Angaben zu den Besitzverhältnissen, etwa owned oder on deposit. Es folgt die Angabe der besitzenden Institution (ausführlich, nicht etwa bloß mit Sigel, so daß deren Liste am Schluß des Bandes nur noch die Straßenadresse hinzufügen muß) mit Identifikation des Standortes des Nachlasses und dem Berichtsstand. In Anbetracht der Detailliertheit verwundert es natürlich, daß die Bände keinerlei Register (z.B. der Adressaten von Briefen) aufweisen. Das erklärt sich vermutlich allein daraus, daß alle Eintragungen im MARC-Format erfaßt wurden und in Verbundsystemen (z.B. RLIN) angeboten werden.
Das Location register of English literary manuscripts and letters
überschneidet sich partiell mit dem Index of English literary
manuscripts,[2] der in Teil 3 und 4 das 18. und 19. Jahrhundert
behandelt. Der Index beschreibt die Handschriften relativ ausführlich
und berücksichtigt - unter Beschränkung auf die bekannteren Autoren
- nicht nur solche in Bibliotheken in Großbritannien und Irland,
sondern auch solche in anderen Ländern, insbesondere in den USA. Sogar
Handschriften, deren Existenz nur in sekundären Quellen (z.B.
Auktionskatalogen) belegt ist, ohne daß ihr derzeitiger
Aufbewahrungsort bekannt ist, sind aufgenommen.
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