Den Kern bildet der zweite Teil mit dem Nachweis der Fundstellen in den Ausgaben der Werke Schmidts. Die Fundstellennachweise gliedern sich in einen Abschnitt zur Bargfelder Ausgabe und einen allgemeinen, der auch die Briefe einschließt. Nachgewiesen sind alle Dechiffrierungen, Kommentare, Hinweise und Zitate, die sich ausdrücklich auf bestimmte Fundstellen beziehen. "Fundstellen ... sind alle hinreichend genau bezeichneten Passagen in Werken Arno Schmidts in jeweils bestimmten Ausgaben. Als Werke gelten hier neben den Originalen auch die Übersetzungen seiner Werke, die Werke, die er übersetzte, sowie Anzeigen, Briefe, Gespräche, Interviews ..." (S. 5). Den Beschluß bilden ein Verzeichnis der zitierten Werke in alphabetischer Folge und eines der zitierten Ausgaben in der chronologischen Folge ihres Erscheinens.
Souverän handhaben kann das alles natürlich nur der Kenner, aber für ihn stellt das Register tatsächlich den Schlüssel zum Bargfelder Boten dar.