Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus: Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 4(1996) 4
Legal deposit of non-print material
- 96-4-409
-
Legal deposit of non-print material : an international
overview, September-October 1995 / Peter Hoare. - Boston
Spa : British Library Research and Development Department,
1996. - V, 179 S. ; 30 cm. - (British Library R&D report ;
6245). - œ 17.00, œ 6.00 (als Mikrofiche). - (British Library
Document Supply Centre, Boston Spa, Wetherby, West
Yorkshire LS23 7BQ, FAX ++44 1937 546286)
- [3723]
1993 hat die British Library eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die
Vorschläge für die Einbeziehung von Nichtbuch-Materialien in die
Ablieferungspflicht im Rahmen des Copyright Act (der letztlich auf das
Jahr 1911 zurückgeht) unterbreiten soll. In den letzten Monaten des
Jahres 1995 wurden zu diesem Zweck Informationen über die Praxis in
folgenden 14 Nationen erhoben: Australien, Dänemark, Deutschland,
Finnland, Frankreich, Italien, Kanada, Niederlande, Norwegen,
Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien, USA. Das Ergebnis ist im
vorliegenden Report zusammengefaßt, wobei die Praxis eines jeden
Landes in einer vom Bearbeiter erstellten englischsprachigen
Zusammenfassung vorgestellt wird, die dann von z.T. umfangreichen
Texten[1] - teils in englischer Übersetzung, teils im Original
- illustriert wird. Die Spanne reicht dabei von Norwegen, dessen
Pflichtexemplargesetz von 1990 die Ermächtigung enthält, alle neuen,
auch die sich erst künftig entwickelnden Medien einzufordern, über
Deutschland, wo der Begriff des Druckwerks der Pflichtstückverordnung
mit stillschweigender Billigung der Verlage weit ausgelegt wird, so
daß auch digitale Publikationen auf physischen Datenträgern gesammelt
werden, bis hin etwa zu Italien, wo Fehlanzeige erstattet wird,
allerdings mit dem Hinweis darauf, daß ein interner Revisionsvorschlag
vorliegt. Der zusammenfassende Überblick der Tabelle auf S. 9 (in der
allerdings Österreich vergessen wurde) zeigt die großen Unterschiede
auf. Insbesondere in der Einbeziehung von Netzpublikationen, mit der
dann sofort und in noch stärkerem Maße als bei den digitalen
Publikationen auf physischen Datenträgern das Archivierungsproblem in
den Vordergrund rückt, gehen die Überlegungen der einzelnen
Nationalbibliotheken noch weit auseinander. Wie schnell sich diese
entwickeln können, zeigen die von Der Deutschen Bibliothek relativ
kurz nach der englischen Erhebung von Ende 1995 vorgestellten Pläne,
die allerdings umgehend von der Praxis überholt wurden.[2]
sh
- [1]
- Beeindruckend etwa die Detailliertheit, mit der in den USA die
Rangfolge der "best editions" bei der Anmeldung von copyright works
geregelt ist.
(zurück)
- [2]
- Das kurze Gedächtnis digitaler Publikationen / Klaus-Dieter
Lehmann. // In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie.
- 43 (1996),3, S. 210 - 226. - Das dort und auf einer
Informationsveranstaltung für die regionalen
Pflichtexemplarbibliotheken vorgestellte Modell für die Archivierung
und Zurverfügungstellung von Netzpublikationen wurde allerdings rasch
auf das Niveau eines Testverfahrens herabgestuft. - Daß Die Deutsche
Bibliothek die an sich erstrebenswerte Archivierung wenigstens von
Teilen der Netzpublikationen mit gravierenden Abstrichen im
konventionellen Sammelbereich erkauft, gehört zu den betrüblichsten
Entscheidungen.
(zurück)
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