Datengrundlage der Adreßbücher bildeten jeweils Fragebogenaktionen und ergänzende Recherchen in anderen einschlägigen Verzeichnissen, die in der Literaturliste aufgeführt werden. Als Verbesserung in Bd. 2 ist in diesem Zusammenhang die Kennzeichnung der Eintragungen, die direkt auf den Angaben aus den Fragebogen basieren, zu erwähnen. Die Verzeichnung der 1348 in Bd. 1 und der 1204 Bibliotheken in Bd. 2 erfolgt im Ortsalphabet und innerhalb nach den Institutionennamen. Eingeleitet durch die laufende Nummer, werden - ausgehend vom Optimalfall - folgende Angaben gemacht: Name der Einrichtung, Leihverkehrssigel, Haus- und Postanschrift, Kommunikationsverbindungen (mit E-mail- und Internetadressen), Bibliotheksleitung, Art der Bibliothek (Ausleih-/Präsenzbibliothek), Gründungsjahr, Träger, Personalstellen (insgesamt und Fachpersonal), Mitgliedschaften in Verbänden, Angaben zum Bestand und dessen zentralem Nachweis (Gesamtkatalog, Verbund), Katalogarten und -formen, benutztes EDV-System, Angaben zu Sammelgebieten und Sonderbeständen, Publikationen von der und über die Bibliothek, Verfügbarkeit von Veröffentlichungslisten und zuletzt Wunsch zum Schriftentausch. Beim 2. Bd. folgt ein Anhang mit deutschen und deutschsprachigen Bibliotheken im Ausland, mit einer Auswahl von 17 Bibliotheken aus der Schweiz, Österreich und Italien. Der nächste Abschnitt ist den in den genannten Bereichen relevanten überregionalen Einrichtungen gewidmet, zu denen im Namenalphabet Informationen über den Vorstand, die Geschäftsstelle (mit Ansprechpartner, Anschrift und Kommunikationsverbindungen), Geschichte, Ziele und Aufgaben, Mitgliedschaft und Veröffentlichungen gegeben werden. Vor den Registern sind noch der Fragebogen und das Literaturverzeichnis abgedruckt.
Die Erschließung durch Register, die auf die laufenden Nummern im Textteil verweisen, ist vielfältig: 1. Institutionenregister nur mit Angabe des Ortes; 2. Register der Bibliotheken; 3. Bibliotheken mit hauptamtlicher Leitung mit Verweisung vom Bibliotheksort auf die laufende Nummer, die bei OPLs durch Asteriskus markiert ist; bei der Medizin folgt ein Register der Krankenhausbibliotheken ebenfalls mit bloßer Ortsangabe; 4. in mehreren Bibliotheken verwendete EDV-Bibliothekssysteme im Alphabet ihrer Bezeichnungen, mit Verweisung nur auf die Orte; 5. Mitgliedschaften in Arbeitsgemeinschaften und Bibliotheksverbänden in deren Namenalphabet, innerhalb Angabe des Bibliotheksortes; 6. das aus den Angaben der Bibliotheken im Abschnitt Sammelgebiete und Sonderbestände generierte und nicht normierte Schlagwortregister, in dem Bibliotheken besonders gekennzeichnet sind, die am Deutschen Leihverkehr oder am ASpB-Leihverkehr teilnehmen oder am Schriftentausch interessiert sind. "Um Differenzierungen, die sich im Begrifflichen ausdrücken, nicht zu verflachen", nennt die Einleitung (Bd. 1, S. VI; Bd. 2, S. VIII) als Grund für die fehlende Normierung und als 'Ersatz' werden im Sachregister zahlreiche Verweisungen eingeflochten. Aus Nutzersicht wäre sicherlich trotz der Gefahr der "Verflachung" ein normiertes Vokabular vorzuziehen gewesen.
Aus der Einleitung (s. das o.a. Zitat) und aus den Registern muß man schließen, daß Spezialbibliotheken in Deutschland sich vorrangig an diese selbst als ihre Zielgruppe wenden, denn nur diesen können z.B. die Register der EDV-Systeme und die Kennzeichnung der OPLs dienlich sein. Auch sind die meisten der verzeichneten Bibliotheken Präsenzbibliotheken oder lassen z.T. sogar nur interne Benutzung zu. Für andere Bibliotheken nur von beschränktem Interesse.
Saskia Hedrich