Behandelte Bd. 1 die Institutionen und die nicht-bibliographischen
Sachnachschlagewerke sowie Adreßbücher u.ä.,[1] begann mit Bd. 2 die
Darstellung der Bibliographien und verwandter Verzeichnisse, wobei der
Teilband A den Bibliographien der Bibliographien und den
Verzeichnissen der musica practica vorbehalten war.[2]
Der Teilband B widmet sich in zwei fast gleichlangen Kapiteln den
Diskographien (S. 11 - 165) und den Bibliographien der Musikliteratur
(S. 165 - 298). Besonders eindrucksvoll ist dabei das erste über die
Diskographien, da für diese zwar auch bereits Bibliographien
existieren (für deren Ermittlung man zum Bd. 2A greifen muß), die aber
weder in den normalen Führern zu den Informationsmitteln der Musik
noch gar in der Praxis der allermeisten Bibliotheken - selbst solcher
mit Musikabteilungen - eine herausragende Rolle spielen. Der Rezensent
gibt gerne zu, daß er, obwohl er bei seinen Anschaffungen diese
Informationsmittel stets besonders beachtet, auf zahlreiche ihm bisher
gänzlich unbekannte Titel gestoßen ist, selbst auf solche aus
deutschen Verlagen (oder Paraverlagen), und es wäre eine Nachprüfung
wert, ob diese Titel je in den Reihen A bzw. B der DNB und der DB
angezeigt worden sind.
Freilich ist dieses titelreiche Kapitel nicht leicht zu benutzen, da
zahllose Verweisungen ständig die durchnumerierte Folge der Titel
unterbrechen und zum Herumblättern zwingen. Grund für diesen Mißstand
ist die nach Meinung des Rezensenten ungeeignete Gliederung primär
nach Formalia statt nach Sachzusammenhängen: laufende und
abgeschlossene Verzeichnisse in verschiedenen Abschnitten zu
verzeichnen, führt nur dazu, daß Zusammengehöriges auseinandergerissen
wird. Einzig sinnvoll wäre eine Einteilung nach dem Prinzip des
national imprint gewesen, was nur bedeuten kann, alle Verzeichnisse,
die sich ausschließlich oder überwiegend auf die Produktion einer
Nation beziehen, zusammenzufassen; sogar viele Bestandskataloge könnte
man unter der jeweiligen Nation verzeichnen, in der richtigen Annahme,
daß in Phonotheken in aller Regel die nationale Produktion gesammelt
wurde; Vergleichbares gilt für die Verzeichnisse lieferbarer
Tonträger.
Im Grunde wäre es zweckmäßig gewesen, den ganzen 2. Bd. primär in
Kapitel für internationale und nationale Verzeichnisse zu gliedern,
letzteres dann im Alphabet der Nationen. Erst danach wäre eine
Differenzierung nach Verzeichnissen für musica practica,
Musikliteratur und Tonträger sinnvoll. Eine Befolgung dieses Prinzips
hätte dem Verfasser (und dem Leser) zahllose unnötige Verweisungen
erspart, hier z.B. im Kapitel Musikliteratur die Verweisungen auf die
Nationalbibliographien im Kapitel musica practica: Deutschland mit
seiner nicht erst seit Erfindung der CD-ROM traditionellen
Mischverzeichnung von beiden Schriftengattungen in ein und demselben
Verzeichnis und der Diskographie als Teil der Nationalbibliographie
das beste Beispiel dafür, daß die primäre Gliederung nach Nationen die
sinnvollere ist.
Dies ist einer der Wünsche, die der Rezensent dem Verfasser für die in
Aussicht gestellte Neubearbeitung mitgibt. Der zweite Wunsch betrifft
die zu fordernde größere Sorgfalt, Ausführlichkeit und Einheitlichkeit
bei der bibliographischen Beschreibung, der dritte und vielleicht
wichtigste ist der nach sinnvoller, einheitlicher und adäquater
Annotierung aller Titel; hier könnte sich der Verfasser an
einschlägigen amerikanischen Führern orientieren. Hoffen wir also, daß
sich der Verfasser auch nach seinem Eintritt in den Ruhestand nicht
von den Ressourcen des Deutschen Musikarchivs und anderer Bibliotheken
in Berlin abschneiden läßt und sich alsbald an die Arbeit macht.
Musikwissenschaftler und Bibliothekare werden es ihm danken.
sh
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