Die 1810 "zum Zwecke der Förderung der geistigen und materiellen
Volkswohlfahrt" gegründete SGG "ist eines der ältesten privaten
Sozialwerke der Schweiz und hat ... die Gründung vieler ...
Direkthilfeorganisationen angeregt oder daran maßgeblichen Anteil
gehabt (z.B. Pro Juventute, Pro Senectute, Pro Mente Sana, Schweizer
Berghilfe, etc.)."[1] Sie gibt seit 1 (1862) die heute noch bestehende
Schweizerische Zeitschrift für Gemeinnützigkeit[2] heraus, deren erste
32 Jahrgänge bis 1893 zusammen mit anderen, älteren Publikationen der
SGG bereits in einem früheren Mehrjahresregister[3] erschlossen sind.
Das neue Register, das sich nach Möglichkeit weitgehend an die
Sacheinteilung des Vorgängers anlehnt, besteht aus folgenden Teilen:
A. Aufsätze und Notizen über Fragen der Gemeinnützigkeit mit
folgenden, in insgesamt 29 Abschnitte untergliederten Bereichen
(innert derer die Titel chronologisch geordnet sind, dazu, in jeweils
einem eigenen Abschnitt, die Rezensionen), deren drei erste zugleich
die Tätigkeitsschwerpunkte der SGG spiegeln: 1. Bildung und Erziehung,
2. Armen- und Krankenwesen, 3. Volkswirtschaft und soziale Fragen, 4.
Varia; B. Rezensionen (in einem Gesamtalphabet nach Sachtitel bzw.
Verfasser des rezensierten Werks; in den anderen Teilen sind die
einschlägigen Rezensionen an den jeweiligen Sachstellen noch einmal
verzeichnet); C. Biographisches (mit Markierung nach folgenden
Rubriken: Nekrologe, Totentafeln, Jubilare, Biographien, Rezensionen,
Porträts); D. Schriften zur Organisation der SGG (Protokolle, Berichte
der Jahresversammlungen, Jahresrechnungen u.s.w.); E. Berichte und
Notizen über einzelne gemeinnützige Anstalten und Vereine, zunächst
die schweizerischen und interkantonalen mit einem eigenen Abschnitt
für die einschlägigen Rezensionen und sodann für die kantonalen im
Alphabet der 23 Kantone unter Einschluß der Rezensionen. Das Register
1. der persönlichen Verfasser und 2. der Illustrationen von
Einrichtungen im Schlagwortalphabet von Namen und Typen von
Einrichtungen (z.B. Altenheim). Während die Teile A bis E durch
verschiedenfarbige Trennblätter getrennt sind, fehlen solche
Trennblätter leider vor den beiden Registern. Ansonsten ist die
typographische Aufmachung des mit Hilfe der EDV erstellten Registers
ausgesprochen übersichtlich, auch deswegen, weil mit dem Platz nicht
gegeizt wurde. Der einzige Mangel, den der Rezensent nicht
verschweigen möchte, ist das Fehlen eines separaten
Schlagwortregisters: zwar ist durch die vielfache Untergliederung von
Teil A eine sachliche Recherche im größeren Umfeld leicht möglich, wer
allerdings gezielt z.B. Beiträge zu Pestalozzifeiern sucht, ist aufs
Blättern in einzelnen Abschnitten von Teil A angewiesen.
Insgesamt handelt es sich um ein sachkundig erstelltes,
benutzerfreundliches Mehrjahresregister, um das viele andere
langlebige Zeitschriften die SGG nur beneiden können und das
selbstverständlich alle Bibliotheken erwerben sollten, die längere
Reihen der Zeitschrift besitzen, von denen es gerade im süddeutschen
Raum mehrere gibt.
sh
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