Zunächst wird darin der Frage nach der terminologisch korrekten Berufsbezeichnung ("juristischer Bibliothekar", "Rechtsbibliothekar", "Juristenbibliothekar" usf.) nachgegangen, aber auch unter Zuhilfenahme der Sprachberatungsstelle der Dudenredaktion konnte in diesem Punkt keine abschließende Klärung erzielt werden. Ein ausführlicherer Abschnitt über die Berufsgruppen und Berufsverbände enthält insbesondere Informationen zum Bibliotheksverband der DDR und seinen Sektionen bzw. Kommissionen, die sich mit Rechtsfragen befassten (Fachkommission für Rechtsfragen) oder die für juristische Bibliotheken von Bedeutung waren (Untersektion Staat und Recht der Sektion Gesellschaftswissenschaftliche Bibliotheken), sowie einen kurzen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung bis zur Wiedervereinigung. Auch im Abschnitt Ausbildung und Prüfungen, in dem sowohl die juristische als auch die bibliothekarische Ausbildung behandelt wird, ist die Situation in der ehem. DDR ausführlich dargestellt. Es folgt der Abschnitt Statistische Auswertung. Allgemeine Literaturhinweise zu Bibliotheken und Bibliothekaren der DDR - aber auch zu den anderen Ländern - den anglophonen und den Niederlanden - werden im Teil Einführung in die Literatur gegeben, in dem der Verfasser auch die Quellen benennt, denen er die Angaben für das Namensverzeichnis entnommen hat.
Im Unterschied zur Vorausgabe finden hier nur solche Bibliothekare Aufnahme, die ein Studium der Rechts- oder Verwaltungswissenschaften mit mindestens einer Prüfung abgeschlossen haben und hauptberuflich in wissenschaftlichen oder öffentlichen Bibliotheken oder in anderen Institutionen des Bibliothekswesens (z.B. bibliotheks- oder buchwissenschaftlichen Instituten, Fachabteilungen in Ministerien etc.) in Deutschland, Österreich oder der Schweiz tätig sind oder bis zum Ende ihrer Berufstätigkeit waren. In einem gesonderten Abschnitt sind auch solche Personen verzeichnet, die aus einem der drei Länder stammen, aber außerhalb dieser Länder im Bibliothekswesen tätig sind oder waren. Nach diesen Kriterien wurden 235 Personen ausgewählt und mit folgenden Angaben verzeichnet: Name; juristische, verwaltungswissenschaftliche, bibliothekarische oder sonstige Examina; Amts- und Funktionsbezeichnungen; Dienststelle (bei nicht mehr Berufstätigen die letzte Dienststelle); Geburtsdatum; Dienstanschrift mit Telephonnummern u.a. Kommunikationsadressen; Fundstellen der Eintragungen im Jahrbuch der deutschen Bibliotheken bzw. in entsprechenden Verzeichnissen der DDR, Österreichs und der Schweiz, auf die man zurückgreifen muß, wenn man Angaben über den beruflichen Werdegang sucht. Lansky hat jedoch, wo immer möglich, Hinweise auf Literatur mit biographischen Informationen, auf Würdigungen sowie auf wichtige Funktionen in bibliothekarischen Verbänden, Vereinen, Kommissionen etc. hinzugefügt. Neu ist ein Register nach Bibliotheksorten. Während die Ausgabe von 1994 noch einen Nekrolog enthielt, fehlt dieser jetzt, da ein solcher für die zwischen 1990 und 1997 Verstorbenen demnächst im International journal of legal information erscheinen soll.
Dank der gegenüber der Vorausgabe vermehrten Angaben, der leichteren Benutzbarkeit (diese war damals dadurch beeinträchtigt, daß Bibliothekare, die auch im Handbuch ... vertreten waren, nur eine Verweisung auf dieses erhielten) und der besseren Erschließung wird das Adreßbuch seine Aufgabe, der Verbesserung der Kommunikation unter Fachkollegen zu dienen, gut erfüllen und bildet zugleich eine sinnvolle Ergänzung zum Handbuch ....
Anette Müller