Dieses Mangels will nun ein neues Werk Herr werden. Das Fundstellenverzeichnis veröffentlichte Entscheidungen deutscher Gerichte 1980 - 1995 ist im Grunde nichts anderes als ein Superregister und zugleich eine Konkordanz nahezu aller veröffentlichter Entscheidungen des genannten Zeitraumes und somit ein leicht zugängliches Findbuch deutscher Rechtsprechung. Ausgewertet wurden mit 81 Zeitschriften und Entscheidungssammlungen praktisch alle relevanten juristischen Periodika. Jeder veröffentlichten Entscheidung wird eine aus Gericht, Entscheidungsdatum und einer fortlaufenden Zählung gebildete eindeutige "Entscheidungsnummer" zugeordnet. Während der 1. Bd. geordnet nach Gerichtszweig und Instanz alle aufgenommenen Urteile chronologisch aufführt und dabei sämtliche Parallel-Fundstellen angibt, enthält das Zeitschriftenregister des 2. Bd. die ausgewerteten Quellen, geordnet zunächst nach der Quelle, dann dem Jahrgang und schließlich der Seite, von der dann auf die neuentwickelte S/M-Entscheidungsnummer verwiesen wird. Diese individuellen Entscheidungsnummern erleichtern nicht nur das Wiederauffinden, sondern machen das Fundstellenverzeichnis (für das die Bearbeiter die Zitierweise SM vorschlagen) selbst zitierfähig. Urteilsanmerkungen sind durch ein A gekennzeichnet und lassen sich somit ebenfalls leicht auffinden, Fundstellen die lediglich den Leitsatz enthalten, sind ebenfalls als solche gekennzeichnet.
Das Fundstellenverzeichnis kann nun in mehrfacher Hinsicht benutzt
werden. Mit Hilfe des Datums und des entscheidenden Gerichts lassen
sich die Fundstellen eines beliebigen Urteils schnell identifizieren
und auffinden. Im Gegensatz zu den bereits - meist als
Zeitschriftensupplement - existierenden Entscheidungsregistern[2] lassen
sich auch entlegene Quellen auffinden. Besonders hilfreich ist die
praktisch vollständige Aufzählung aller Parallelzitationen. Liegt dem
Suchenden die zitierte Zeitschrift nicht vor, so läßt sich mit Hilfe
des Entscheidungsregisters durch die Verweisung auf eine vorhandene
Zeitschrift leicht eine andere Fundstelle finden. Angesichts der
Tatsache, daß kaum eine öffentliche oder private Bibliothek mehr das
gesamte juristische Zeitschriftenangebot anbieten kann, ist das ein
besonders wichtiger Aspekt.
Etwas Sucharbeit bereitet die zweite Recherchemöglichkeit, da alle
Urteile nach Entscheidungsdatum, nicht jedoch nach dem
Veröffentlichungsdatum geordnet sind. Dazu wäre entweder ein weiteres
Register erforderlich oder eine Datenbank anstelle der gedruckten
Publikation. Nicht möglich ist eine sachliche Suche: die beiden
Registerbände enthalten aus verständlichen Gründen nur Fundstellen,
aber keine Leitsätze oder Schlagwörter. Hierfür müssen dann wiederum
die Zeitschriftenregister, die systematischen Fundhefte[3] oder eben die
einschlägigen elektronischen Instrumente zur Hilfe gezogen werden.
Nicht zuletzt der Preis von DM 248.00, zu dem sich kaum ein
datenbankgestütztes Rechercheinstrument finden läßt, rechtfertigt
jedoch die Papierausgabe.
Das Fundstellenverzeichnis schließt eine wichtige Lücke bei der
Recherche nach Urteilen und wird in allen juristischen Bibliotheken
ein vielgefragtes Hilfsmittel sein. Auch für nichtjuristische
Bibliotheken sind diese Registerbände nützlich, da sie auf leicht
zugängliche Quellen verweisen; manche unnötige Fernleihe und mancher
Gang in eine entfernte Bibliothek wird sich dadurch vermeiden lassen.
Positiv zu vermerken ist, daß das Fundstellenverzeichnis außer
Urteilen sämtlicher deutscher Gerichtszweige auch Urteile der
Europäischen Gerichte[4] sowie der Gerichte der ehemaligen DDR enthält.
Ob sich jedoch die von den Herausgebern vorgeschlagene Zitierweise[5]
durchsetzen wird, darf bezweifelt werden. Es ist nicht nur die
Tradition, die für die bisherige Zitierweise spricht, sondern in aller
Regel wird ein Autor auf eine Fundstelle verweisen, die auch den
Volltext oder wenigstens den Urteilstenor enthält und nicht auf einen
Registerband. So wird das Fundstellenverzeichnis mit Sicherheit ein
unentbehrliches Hilfsmittel bei der Recherche nach juristischen
Quellen werden, er ist jedoch nur komplementär zum existierenden Pool
juristischer Zeitschriften und Entscheidungssammlungen zu denken.
Klaus-Rainer Brintzinger
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