Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Baden-Württemberg // Südwestdeutscher Bibliotheksverbund
Rezension aus: Informationsmittel für Bibliotheken (IFB) 6(1998) 1/2
[ Bestand in K10plus ]
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
- 98-1/2-112
-
Deutsche Orden und Ehrenzeichen : Kommentar zum Gesetz
über Titel, Orden und Ehrenzeichen und eine Darstellung
deutscher Orden und Ehrenzeichen von der Kaiserzeit bis
zur Gegenwart / begr. von Hans Karl Geeb und Heinz
Kirchner. Fortgef. von ... Neu bearb. von Heinz Kirchner
und Birgit Laitenberger. - 5., neubearb. und erg. Aufl.
- Köln [u.a.] : Heymanns, 1997. - XXIV, 457, XV S. : Ill.
; 22 cm. - ISBN 3-452-23210-7 : DM 168.00
- [4732]
Die vorliegende 5. Aufl. des seit 1957 bewährten Handbuchs weckt
zwiespältige Gefühle. Die Einführung und der erste Teil sind in
bewährter Weise auf den aktuellen Stand gebracht worden, und die mit
der deutschen Vereinigung in Zusammenhang stehenden ordensrechtlichen
Fragen werden ausführlich erörtert (Neufassung 16 OrdG, S. 163 ff.
sowie Teil E, S. 337 ff.). Ebenso wurde die Bibliographie bedeutend
erweitert und aktualisiert. Da der Rezensent auch deutsche
Auszeichnungen der Gegenwart sammelt, hat er natürlicherweise den
Schwerpunkt seiner Betrachtungen auf den zweiten Teil, Abschnitt D,
gelegt. Dieser Teil erweckt dann auch die o.a. "zwiespältigen
Gefühle". Das Vorwort ist auf Juni 1997 datiert; leider ist kein
Redaktionsschluß angegeben. So kommt es, daß z.B. einerseits die
Stiftung des Sächsischen Verdienstordens am 17.12.1996 erwähnt wird
(S. 325), es andererseits aber bei Thüringen zur am 18.08.1994
ergangenen Verordnung über die staatliche Anerkennung von
Rettungstaten heißt: "Über den Erlaß einer VO ... ist noch nicht
entschieden worden" (S. 334). Einige weitere Beispiele: für die
Einsatzmedaille der Bundeswehr (D 1.2.10) sind noch 1996 sechs weitere
Spangen gestiftet worden; in Sachsen-Anhalt sei eine
"Erinnerungsmedaille für die ... Helfer ... bei der
Hochwasserkatastrophe ... 1994 ... in Vorbereitung" (S. 327), die auch
1994 gestiftet wurde; die Aufzählung der nichttragbaren Medaillen
Bayerns erwähnt schon seit Jahren nicht mehr gebräuchliche Muster und
Bezeichnungen etc. Übrigens verdienten die nichttragbaren
Auszeichnungen des Bundes und der Länder eine eigene Abhandlung (das
nur als Anregung). Offenbar war schon an eine frühere Veröffentlichung
gedacht (die zwölf Jahre, die zwischen der 4. und 5. Aufl. vergingen,
sind eine lange Zeit, vor allem, wenn man die bedeutenden
Veränderungen in diesen Jahren berücksichtigt), und das Manuskript
wurde nur unvollkommen auf den aktuellen Stand gebracht (nach Meinung
des
Rezensenten wäre bis Ende 1996 angemessen gewesen; erschienen ist das
Werk im August 1997). Es ist schade, daß durch diese
Flüchtigkeiten gerade bei den neuen Bundesländern der Wert als
aktuelles (und einziges) Nachschlagewerk über dieses interessante
Gebiet etwas beeinträchtigt wird. Positiv erwähnt werden soll die
erstmalige Aufnahme der 1978 gestifteten Schleswig-Holstein-Plakette.
Insgesamt bedarf der Abschnitt D des zweiten Teiles einer gründlichen
Überarbeitung - sowohl des Textes als auch des Anmerkungsapparates.
Für die nächste Auflage wäre ferner zu wünschen, daß alle gegenwärtig
verliehenen Auszeichnungen im Bild vorgestellt werden.
Zum Schluß noch einige Randnotizen: die KDM 1870/71, die Goldene
Hochzeitsmedaille 1879 und die Zentenarmedaille gehören zum Kgl.
Preußischen Ordenssystem und sind daher unter Preußen einzuordnen (S.
169); der preußische König, der die erste (nichttragbare)
Rettungsmedaille stiftete, war natürlich Friedrich Wilhelm III. (S.
185); seit dem Regierungsantritt von Frau Ministerpräsidentin Simonis
in Schleswig-Holstein werden einige Auszeichnungen (nicht nur die
Schleswig-Holstein-Medaille) ohne besonderen Änderungserlaß mit der
Inschrift Die Ministerpräsidentin verliehen; die Überschrift D 2. 16.
Thüringen (mit Auszeichnung Thüringer Rose) fällt durch den Zusatz aus
dem Rahmen und sollte sich, wie bei allen anderen Ländern auch, auf
den Landesnamen beschränken.
Der Rezensent hat seine in Einzelheiten gehenden Bemerkungen den
Autoren übermittelt, darunter auch den Hinweis, daß im ersten Teil
Druckfehler seit der 1. Auflage mitgeschleppt werden. Laut
Verlagsmitteilung soll eine Neuauflage nicht wieder so lange auf sich
warten lassen.
Trotz der vorerwähnten Einschränkungen: das Werk ist für alle amtlich
mit der Materie Befaßten ebenso wie für die Sammlerschaft
unverzichtbar.
Heiko von der Heyde
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