Die Titelbeschreibung erfolgt unter Beachtung der ISBD/PM nach den italienischen Katalogisierungsregeln, die Klassifikation nach der 12. Kurzausgabe der Dewey decimal classification. Die Titel sind mit einem angehängten M (z.B. BNI 97-198M) durchnumeriert (im vorliegenden Heft 240 Nummern). Auf diese Nummern verweisen die beiden Register: für Verfasser und alle Sachtitel; für Schlagwörter. Ein Register nach Besetzung fehlt leider. Im Unterschied zur Praxis der DNB sind also die Musikbücher nur einmal verzeichnet, nämlich in der Grundreihe der BNI.
Die zweite Überraschung liegt schon länger zurück und besteht in dem
Erscheinen eines jährlichen Supplementheftes mit derselben ISSN wie
die der Abteilung Monografie und in ganz derselben Aufmachung und
Anlage. Statt aber, wie es logisch wäre, die Abteilungsbezeichnung
Monografie beizubehalten und den Begriff Supplemento zur Zählung zu
ziehen - also z.B. in Parallelität zu 40 (1997),11 eben 40
(1997),suppl. zu zählen - tritt die Bezeichnung Supplemento an die
Stelle der Abteilungsbezeichnung Monografie, obwohl es sich sachlich
eindeutig um ein Supplement zur ebendieser Abteilung handelt, in dem
ab Jg. 38 (1995) einmal jährlich solche Titel angezeigt werden, deren
Erscheinungsjahr mehr als zwei Jahre gegenüber dem Berichtsjahr des
laufenden Jahrgangs zurückliegt. Diese Titel werden - wie bereits
früher anl. der Neuorganisation der italienischen
Nationalbibliographie in IFB 95-1-006 berichtet - separat, nämlich in
ebendem genannten Supplementheft mit eigener Durchnumerierung und dem
Zusatz s als Markierung (z.B. 97-848s) verzeichnet. Da die Titel des
Supplements in die entsprechende Jahreskumulierung Bibliografia
nazionale italiana. Catalogo alfabetico annuale eingehen, stellt das
neue Supplement keine Fortsetzung der früheren Supplementreihe dar,[4]
deren Titel eben nicht in die Jahresbände aufgenommen wurden, weshalb
die alte Supplementreihe zusätzlich zu den Jahresbänden benötigt
wird.
Die dritte Überraschung konnte man dem Januarheft von Jg. 41 (1998)
entnehmen, heißt es doch in einem kurzen Hinweis (S. III), daß ab
diesem Jahrgang die BNI von der Biblioteca Nazionale Centrale di
Firenze nicht nur, wie früher, redigiert, sondern nunmehr auch verlegt
wird: letztere Funktion hatte früher das Istituto Centrale per il
Catalogo Unico delle Biblioteche Italiane e per le Informazioni
Bibliografiche an der Biblioteca Nazionale Centrale di Roma inne, auch
wenn der Vertrieb seit langem von der Mailänder Editrice Bibliografica
vorgenommen wurde. Damit kann offensichtlich Rom in Sachen
Nationalbibliographie nicht mehr in Florenz dreinreden. Man kann
gleichwohl skeptisch sein, ob das zu einer Besserung der
nationalbibliographischen Situation führen wird. Dazu wäre außer einer
längst überfälligen Novellierung des italienischen
Pflichtexemplargesetzes (die die parlamentarischen Hürden immer noch
nicht genommen hat) auch ein erneuter Anlauf zur Beseitigung
offensichlich fortbestehender organisatorischer Mängel[5] bei der
Bearbeitung der Nationalbibliographie vonnöten.
Daß sich das Layout geändert hat - jetzt drei statt zwei Spalten je
Seite - sei als Positivum erwähnt, zumal die Lesbarkeit trotz der
Komprimierung nicht leidet.
Klaus Schreiber
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