Immerhin hat der Verlag sich um die Erschließung der Mikrofiche-Ausgabe durch die Herstellung eines Gesamtregisters verdient gemacht, das er dazu selbst bearbeiten ließ, statt einfach ein von der die Bibliographie bearbeitenden Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek erstelltes Register zu vervielfältigen. Daß bei diesem Verfahren ein Kompromiß zwischen höchstem Anspruch und Finanzierbarkeit gesucht werden mußte, liegt auf der Hand. Letztere wurde dadurch erreicht, daß das Gesamtregister nicht etwa von Grund auf neu bearbeitet wurde, sondern allein die bereits existierenden Bandregister unter Beschränkung auf die folgenden Eintragungen kumuliert wurden: 1. Autoren der Klassik; 2. Verfasser der Sekundärliteratur (einschließlich der zahlreichen Rezensenten) und sonstige Beteiligte an den Primärtexten; 3. in den Sachtiteln erwähnte Personen; 4. Titel der Zeitschriften aus der Klassik; 5. Orte (zu ergänzen: und sonstige Geographica) "die für die literarische Aufklärung und die Weimarer Klassik von Bedeutung sind". Vereinheitlichungen divergierender Namensansetzungen wurden lt. Benutzungshinweisen nach Möglichkeit vorgenommen. Sachschlagwörter kommen nur als Unterschlagwörter der beiden bei weitem längsten Eintragungen Goethe und Schiller vor, auch dies der Praxis der Bandregister folgend. Daß eine derartige Untergliederung wegen der insgesamt überschaubaren Eintragungen unter weiteren Autoren in den Bandregistern nicht erforderlich ist, trifft nicht auf die Registerkumulation zu, in der bedeutendere Autoren - z.B. Herder oder Hölderlin natürlich gleichwohl sehr zahlreiche und deshalb eigentlich zu untergliedernde Eintragungen erhalten müßten, was aber den im folgenden erwähnten ökonomischen Zwängen zum Opfer fiel.
Daß alle anderen Sachschlagwörter nicht berücksichtigt wurden, ist
freilich äußerst bedauerlich. Die Benutzungshinweise geben keine
Begründung dafür und lediglich aus der Bemerkung des Geleitwortes, daß
"über einen so langen Zeitraum hinweg ... die Prinzipien der
Registerarbeit nicht unverändert geblieben (sind)", könnte man
schließen, daß es die "ökonomischen Gründe" waren, die einer
Produktion "neuer homogener Registereinträge" auf "der Grundlage der
Hauptaufnahmen" entgegenstanden. Trotzdem wäre ein Nachweis nicht
"homogener" Sachschlagwörter immer noch besser, als die jetzige
völlige Enthaltsamkeit, zumal die Zahl der Sachschlagwörter nur einen
verschwindenden Bruchteil derer für Personen und Geographica
ausmachen: im Bd. 41 sind es etwa in dem umfangreichen Buchstaben B
nur ganze 13, darunter die längste und daher durch Unterschlagwörter
untergliederte Eintragung Bibliographie. Da die Zahl der
Sachschlagwörter also vermutlich insgesamt verhältnismäßig klein und
dadurch überschaubar ist, hätte man der wohl auch nur zum Teil
unterschiedlichen Beschlagwortung ohne "Homogenisierung" durch
einfache Verweisungen ohne allzu großen Aufwand abhelfen können. Auch
die Tatsache, daß Sachschlagwörter erst ab 14. 1967 (1970) überhaupt
ins Register aufgenommen wurden,[2] spricht nicht gegen deren Übernahme
ins Gesamtregister.
Die unterschiedlichen Eintragungsarten sind typographisch
differenziert, ebenso die Nummern, je nachdem ob sie sich auf Primär-
oder Sekundärliteratur beziehen. Leider wurden Rezensionen nicht als
solche markiert, obwohl das leicht möglich gewesen wäre, da
Rezensionen ja im dritten Teil der Bibliographie separat verzeichnet
sind. So weiß man also bei den Nummern, die auf einen Verfasser
folgen, nicht, ob es sich um eine Monographie oder einen Aufsatz oder
eben "nur" um eine Rezension handelt. Die Fundstellen sind allein mit
der fett gedruckten Bandangabe (das stets wiederholte F für Folge
hätte man sich sparen können) ohne Berichtsjahr und mit der jeweiligen
laufenden Nummer angegeben. Leider wurde, wie zumeist bei
Gesamtregistern, darauf verzichtet, im Vorspann wenigstens die
ausgewerteten Bände exakt mit Berichts- und Erscheinungsjahren
aufzuführen. Immerhin sind die Namen des Begründers und aller je
beteiligten Bearbeiter mit den von ihnen stammenden Bänden angegeben.
Trotz der genannten, leicht vermeidbaren Defizite ist das vorliegende
Gesamtregister eine wertvolle Hilfe bei der Benutzung einer wertvollen
und mit ca. 150.000 Titeln[3] auch sehr umfassenden
Epochenbibliographie, so daß auch Bibliotheken, die aus den oben
genannten Gründen die Mikrofiche-Ausgabe nicht zu erwerben brauchen,
den Kauf des glücklicherweise separat käuflichen Gesamtregisters trotz
seines nicht gerade knappen Preises erwägen sollten.
Klaus Schreiber
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