Der Inhalt umfaßt einzelne Menschen- und Grundrechte, exemplarische Länderverfassungen, Verträge bzw. Konventionen, Gerichtshöfe, einige internationale Organisationen sowie Theoretiker. An Ländern und Regionen werden exemplarisch die USA, GB, die BRD und Europa behandelt, andere sind dagegen kaum berücksichtigt. Im Anhang (S. 219 - 301) sind Texte von Menschenrechtskonventionen und Verfassungen abgedruckt. Literaturangaben fehlen leider.
Anlaß zu kritischen Bemerkungen bieten die inhaltliche Ausrichtung, die Erschließung sowie die Zielgruppe: Da der Autor Politologe ist, hätte man neben der rechtlichen eben auch die politologische Perspektive erwartet, also Diskussion der Menschenrechtspolitik wie z.B. Situation der Grund- und Menschenrechte in verschiedenen Ländern und Regionen, Versuche der Implementierung und Umsetzung von menschenrechtlichen Normen etc. Diese Aspekte werden nur selten und rudimentär im Text behandelt, Schwerpunkt sind die rechtlichen Möglichkeiten, diese Verfassungs- oder Vertrags-Normen bei Gerichtshöfen einklagen zu können. Dieses Lexikon hat damit einen klaren völkerrechtlichen Schwerpunkt, politologisch ist es auf die normative Perspektive beschränkt. Anhand der Auswahl der Stichwörter lassen sich weitere Schwerpunkte bzw. Defizite feststellen: 1. Stichwörter, die sozusagen einen Bezugsrahmen für das Thema darstellen, fehlen, wie z.B. International law, Constitution oder Convention. 2. Zwar werden Theoretiker vorgestellt, doch gehören bis auf Hugo Grotius alle zum angloamerikanischen Raum. Dies stellt eine grobe Verzerrung dar. Wenn man schon wichtige Theoretiker vorstellt, dann wäre eine Nennung z.B. von französischen Namen unabdingbar gewesen. 3. Internationale Organisationen sind zwar aufgenommen worden (United Nations, International Labour Organisation), werden aber wieder nur hinsichtlich ihrer rechtlichen Normierungen geschildert, während ihre Menschenrechtspolitik nicht behandelt wird. 4. Nur sehr wenige sog. Non-governmental organizations (NGOs), die einen wichtigen Faktor in der Menschenrechtspolitik darstellen, sind dargestellt, wie z.B. Amnesty International. Die meisten anderen fehlen, wie z.B. Human Rights Watch. Von den Bürgerrechtsbewegungen wird lediglich die amerikanische NAACP behandelt.
Das Lexikon ist mangelhaft erschlossen: Es gibt keinen Überblick über die Artikel, anhand dessen man sich zunächst über die Ausrichtung des Buches und seine Nomenklatur orientieren könnte. Verweisungen sind selten, was angesichts von Synonymen und Akronymen wünschenswert wäre, dagegen finden sich im Text extensiv Querverweisungen.
Wird der oben zitierte Anspruch, Basisinformationen für jedermann zu
bieten, eingelöst? Kaum, da Übersichtsartikel fehlen und die
Zersplitterung in Einzelartikel einen systematischen Zugriff auf
Grund- und Menschenrechte erschwert. Man wird also zuerst andere
völkerrechtliche oder politologische Nachschlagewerke konsultieren,[1]
bevor man auf dieses Lexikon zurückgreifen wird. Interesse an diesem
Buch werden somit überwiegend die an Einzelaspekten interessierten
Rechtswissenschaftler und Politologen haben. Bereits letzteren wird
die Lektüre nicht genügen, da schwerpunktmäßig die normativen
Grundlagen der Grund- und Menschenrechte behandelt werden und der Text
sich hinsichtlich der Umsetzung der rechtlichen Normen nur auf die
Schilderung der Judikative beschränkt, nicht aber die Grund- und
Menschenrechtspolitik beinhaltet. - Damit ist die Zielgruppe ziemlich
eng auf Fachwissenschaftler eingeschränkt. Andere Zielgruppen werden
mehr auf Übersichtsartikel oder monographische Bearbeitungen des
Themas zurückgreifen, um ihre Interessen zu befriedigen.
Einer breiteren Anschaffung dieses Buches durch Bibliotheken steht
etliches entgegen: Obwohl es auf dem Markt nichts Vergleichbares gibt,
lassen die spezielle inhaltliche Ausrichtung und die Einschränkung
bezüglich der Zielgruppe nur die Empfehlung zu, daß dieses Buch
lediglich für den Lesesaalbestand von Universitäts- und
Landesbibliotheken und daneben nur noch für Spezialbibliotheken in
Frage kommt. Schon Institutsbibliotheken dürften zum größten Teil
abwinken und öffentliche Bibliotheken gar nicht interessiert sein,
zudem der hohe Preis zusätzlich für eine Abkühlung des Interesses
sorgt.
Jürgen Plieninger
Zurück an den Bildanfang