Der Grundrechte-Report 1998 behandelt den Berichtszeitraum 1997. Die Gliederung richtet sich nach dem Grundgesetz. Die behandelten GG-Artikel werden jeweils einleitend vollständig zitiert. Daraufhin folgen 1 - 3 Aufsätze zur Menschenrechtssituation des betreffenden Artikels. Insgesamt umfaßt der Report 42 ca. fünfseitige Aufsätze. Die Texte fassen die jeweiligen Entwicklungen sehr gut zusammen, Einschätzungen und Wertungen werden belegt und es wird oft versucht, mehr als eine Meinung zur Geltung kommen zu lassen. Einen großen Stellenwert nimmt die rechtliche Wertung ein bzw. die Diskussion von Rechtsprechung und Politik hinsichtlich des behandelten Gegenstandes. Am Ende der Artikel werden oft einzelne Literaturhinweise oder Hinweise auf weitere Informationsquellen aufgeführt. Am Schluß des Buches findet man ein Adressenregister von Bürger- und Menschenrechtsorganisationen in Deutschland, einen Teil mit Kurzportraits der herausgebenden Organisationen, ein siebenseitiges Autorenverzeichnis (freilich werden nicht alle aufgeführt, der FDP-Rechtspolitiker Burkhart Hirsch wurde beispielsweise vergessen), ein Abkürzungsverzeichnis und ein vierseitiges Sachregister, das den Band hinreichend erschließt.
Vergleichbare Veröffentlichungen zu diesem Band gibt es nicht.
Deutschland wird zwar auch im jährlichen Amnesty-Report behandelt,
doch ist dieser nach Umfang und Vollständigkeit nicht vergleichbar.[2]
Die Beschaffung dieses Bandes, wenn möglich als Fortsetzung, ist für
Bibliotheken sehr zu empfehlen, wollen sie ihrem Auftrag, in einer
pluralistischen Gesellschaft Informationen von allen Seiten
bereitzustellen, gerecht werden.
Jürgen Plieninger
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