Wie bereits im ersten Band werden nicht nur selbständige Publikationen, sondern auch bibliographische Zeitschriftenaufsätze und Beiträge in Sammelwerken beschrieben. Neben Bibliographien im eigentlichen Sinne werden von Lansky auch Entscheidungssammlungen, einführende oder methodische Werke, biographische Nachschlagewerke, Abkürzungs- und Institutionenverzeichnisse sowie die im angelsächsischen Recht besonders wichtigen Zitationshandbücher vorgestellt. Alle aufgenommenen Titel sind ausführlich annotiert, mit Hinweisen auf den Inhalt und die Besonderheiten des Werkes, sowie auf Vorauflagen, Übersetzungen und Rezensionen. Bei wichtigen Werken wird die Gliederung auszugsweise wiedergegeben. Werke, denen eine besondere Bedeutung zukommt und die Lansky auch kleineren Bibliotheken zur Anschaffung empfiehlt, sind durch ein Sternchen typographisch hervorgehoben. Alle Einträge beruhen auf Autopsie weshalb in jedem Fall zumindest ein Standort mit Signatur angegeben werden kann, in der Regel die Bibliothek des Max-Planck-Instituts für Ausländisches und Internationales Privatrecht in Hamburg, der Lansky lange Jahre vorstand.
Die Gliederung orientiert sich am ersten Band: Zunächst werden für jeden Kontinent die mehrere Länder einer Region betreffenden Informationsmittel behandelt, dann diejenigen der einzelnen Länder. Innerhalb der einzelnen Länder und Regionen ordnet Lansky die zu beschreibenden Titel nach einem einheitlichem Raster, beginnend mit bibliographischen Einführungen und abgeschlossenen Bibliographien über Gesetzes- und Fundstellen-Nachweisen, verschiedenen Kategorien von Nachschlagewerken bis schließlich zu den Spezialbibliographien einzelner Rechtsgebiete. Angeschlossen an den zweiten Band ist ein Nachtrag, der die nach Redaktionsschluß des ersten Bandes erschienenen Nachschlagewerke enthält.
Die Ordnung nach einzelnen Ländern erleichtert das rasche Auffinden von jeweils länderspezifischen Bibliographien und Nachschlagewerken. Für die vertiefte juristische Arbeit wäre freilich eine Ordnung nach Rechtskreisen gleichermaßen zweckmäßig. So gelten beispielsweise die Grundsätze des common law in Ländern aller fünf Erdteile. Lansky ist diesem juristischen Bedürfnis nachgekommen, indem er bereits im ersten Band länderübergreifende Nachschlagewerke vorgestellt hat und dabei sowohl dem common law als auch dem aus europäischer Sicht besonders schwer zugänglichen islamischen Rechtskreis jeweils ein eigenes Kapitel gewidmet hat. Neuere Nachschlagewerke zu diesen beiden Rechtskreisen werden im erwähnten Nachtrag vorgestellt.
Ein so umfassendes Werk wie das von Lansky vorgelegte kann naturgemäß
nicht auf Vollständigkeit abstellen. Für die außereuropäischen
Regionen wird - wenn Autopsie erfolgen soll - immer nur eine
Auswahlbibliographie möglich sein. Dennoch ist es Lansky gelungen,
auch für kleine und entlegene Länder,[2] rechtsbibliographische Titel
vorzustellen, die ansonsten nur sehr schwer zu ermitteln wären.
Der im Sommer 1999 erschienene Registerband weist mehrere
erwähnenswerte Besonderheiten auf. Er erschließt sowohl die
Titelaufnahmen selbst als auch die Annotationen und enthält
Eintragungen unter: 1. allen beteiligten Personen und Körperschaften;
2. Sachtiteln (kursiv gesetzt) von Monographien, Aufsätzen (letztere
nur bei solchen ohne oder mit mehr als drei Verfassern sowie die Titel
fortlaufender Bibliographien) sowie solchen fortlaufenden
Veröffentlichungen, aus denen Beiträge nachgewiesen sind; 3.
Schlagwörter und Geographica (sowohl unter der deutschen als auch der
englischen Form).[3] Die seit 1987 eingetretenen territorialen
Veränderungen werden durch Verweisungen möglichst nachvollzogen.
Der Lansky ist nicht nur für Rechtsbibliotheken, sondern für alle auf
dem Gebiet der Rechts- und Verwaltungswissenschaften tätigen
Wissenschaftler ein unentbehrliches Nachschlagewerk. Die knappen, aber
präzisen Annotationen lassen aus der Fülle der 2500 vorgestellten
Nachschlagewerke das jeweils einschlägige leicht herausfinden. Dabei
wird sich die Benutzung dieses Werkes keinesfalls auf den deutschen
Sprachkreis beschränken. Lansky hat ein universelles Verzeichnis der
in gängigen europäischen Sprachen[4] erschienenen juristischen
Bibliographien und Nachschlagewerke vorgelegt. Wenngleich die
Annotationen ausschließlich in deutsch verfaßt sind, so kommt Lansky
den nicht-deutschsprachigen Benutzern durch die zweisprachige -
deutsche und englische - Gliederung und den englischen Paralleltitel
entgegen.[5]
Klaus-Rainer Brintzinger
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