Besonders hervorzuheben ist, daß dieses Nachschlagewerk sich wohltuend von den Bleiwüsten vieler bibliographischer Werke abhebt und auch dem weder bibliothekarisch noch juristisch vorbelasteten Leser eine informative Lektüre ermöglicht. Als besonders nützlich erweisen sich hierbei die fundierten Einführungen in das Rechtssystem und das Gesetzgebungsverfahren des jeweiligen Landes sowie die Erläuterungen wichtiger Rechtsquellen. Lediglich im Bereich der Jurisdiktion wäre teilweise eine etwas ausführlichere Beschreibung des Gerichtsaufbaus wünschenswert gewesen.
Der vorliegende Band hilft somit dem Mangel vieler Informationsmittel,
die nur aufzählen, aber nicht erklären, in überzeugender Weise ab.
Denn stets erfordert die gezielte juristische Recherche nicht nur
Kenntnisse der Quellen des Rechts, sondern auch des
Gesetzgebungsverfahrens sowie der Rechtstradition des jeweiligen
Landes. So setzt - um nur ein Beispiel zu nennen - der Umgang mit den
Rechtsnormen Großbritanniens zumindest grundlegende Kenntnisse der
Besonderheiten des common law voraus. Daß es überhaupt kein
einheitliches 'britisches' Recht gibt, sondern jeweils eigene
Rechtssysteme in England, Schottland und Nordirland, wird dabei häufig
übersehen. Das vorliegende Werk trägt dieser Besonderheit durch die
Gliederung des umfangreichen Kapitels über das Vereinigte Königreich,
das ungefähr ein Fünftel des Umfangs des ganzen Bandes ausmacht, in
fünf Unterkapitel[2] Rechnung.
Im Unterschied zum vorstehend besprochenen Lansky erhebt dieser Band
keinen Anspruch auf eine möglichst umfassende Darstellung der
juristischen Informationsquellen, sein besonderer Nutzen liegt in der
Auswahl und Erläuterung wichtiger Informationsmittel. Zudem sind die
Information sources in law noch mehr als der Lansky auf den
internationalen - englischsprachigen - Benutzer ausgerichtet. So wird
auf Übersetzungen von originalsprachlichen Texten ins Englische
jeweils besonders eingegangen, was gerade bei den Rechtsordnungen der
osteuropäischen Staaten, deren Sprachen im Westen nur selten
beherrscht werden, von Bedeutung ist. Daß den einzelnen Länderteilen
eine hohe Authentizität zukommt, ist dem Umstand zu verdanken, daß es
sich bei den Autoren durchweg um Juristen bzw. Rechtsbibliothekare
handelt, die - von wenigen Ausnahmen abgesehen - über das Land
schreiben, in dem sie selbst tätig sind. Insgesamt ist diese
Verbindung aus länderspezifischer Einführung in das Rechtssystem,
annotierter Bibliographie, Adressensammlung und juristischem
Nachschlagewerk sehr geglückt. Es ersetzt selbstverständlich weder ein
einführendes rechtsvergleichendes Lehrbuch, noch bietet es eine
vollständige Bibliographie. Es führt jedoch den Nutzer schnell und
zuverlässig zu den wichtigen und auch zu den richtigen Rechtsquellen,
darüber hinaus wird es im Zweifelsfall helfen, ein ausführliches
Nachschlagewerk, Lehrbuch oder Quellenverzeichnis zu finden. Die
jeweils gut lesbaren und sowohl historische als auch politologische
Aspekte aufnehmenden Länderkapitel dürften die Anschaffung dieses
Werkes nicht nur für juristische Bibliotheken lohnend machen.
Klaus-Rainer Brintzinger
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