Ein kurzer Vergleich zwischen beiden Adreßbüchern bietet sich an: In der primären Anlage nach Landtag, Landesregierung, einzelne Ministerien (die den breitesten Raum beanspruchen), Kommunen, Religionsgemeinschaften stimmen beide Adreßbücher überein; Heymann hat ein eigenes Kapitel für die Organe der Rechtspflege, die bei Saur (mit reduzierter Einzelinformation) beim Justizministerium untergebracht sind. Bei Saur gibt es zusätzlich eigene kurze Kapitel für die Bundesrepublik sowie für deren Behörden in Nordrhein-Westfalen, was für Benutzer in diesem Bundesland, die nur das Jahrbuch zur Hand haben, sicher praktisch ist. Neben den nur im Jahrbuch gebotenen Kapiteln Kreditinstitute und Messen und Ausstellungen (letzteres hat nicht mehr als zwei Seiten) muß vor allem das gleichfalls nur hier enthaltene sehr lange, übersichtlich nach Sparten gegliederte Kapitel Vereinigungen, Verbände, Organisationen mit wesentlich mehr Adressen erwähnt werden, da es nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts (wie bei Heymann) beschränkt ist: es finden sich bei Saur also nicht nur die Apothekerkammern, sondern (in der Rubrik Berufsverbände) auch die Apothekerverbände oder sonstige berufliche Arbeitsgemeinschaften.
Insgesamt ist Heymann stärker auf die Behörden i.w.S. beschränkt und folgt in der Anlage deren Aufbau, was man am Inhaltsverzeichnis ablesen kann, das jedoch alles andere als übersichtlich ist: hier ist das Inhaltsverzeichnis der Konkurrenz wesentlich übersichtlicher.
Beide haben Register der erwähnten Personen (i.d.R. die Namen der Behördenleiter), unterscheiden sich jedoch beträchtlich bei dem viel wichtigeren Sach- und Institutionenregister (wie es im Jahrbuch heißt), das Eintragungen unter allen Körperschaftsnamen enthält, dafür aber keine unter Schlagwörtern (die Benennung trifft also nicht ganz zu); auf letztere beschränkt sich dagegen weitgehend das sog. Suchwortverzeichnis bei Heymann, das nur eine - nicht nachvollziehbare - Auswahl einzelner Körperschaften enthält: die Lippische Landes- und Brandversicherungsanstalt ja, nicht dagegen die Lippische Landesbibliothek oder das Institut für Lippische Landeskunde, dessen Anschrift der Rezensent gerade suchte; beide sind natürlich enthalten, man muß allerdings "systematisch" suchen, nämlich im Abschnitt Landesverband Lippe. Die Register in beiden Adreßbüchern sind verbesserungsbedürftig: Heymann müßte unbedingt alle Körperschaftsnamen aufnehmen, Saur zusätzlich Schlagwörter.
Was folgt daraus für die Kaufentscheidung? Bei annähernd identischen Preisen werden sich Benutzer in Nordrhein-Westfalen vermutlich wegen der größeren Zahl von Adressen und wegen der besseren Registererschließung für das neue Jahrbuch entscheiden. Bibliotheken in anderen Bundesländern werden wohl erwartungsgemäß dem Staatshandbuch treu bleiben, zumal es alle Bundesländer in einheitlicher Aufmachung abdeckt. Diese Entscheidung wäre allerdings spätestens dann zu überprüfen, wenn der Verlag Saur, was er anscheinend plant, Jahrbücher für alle Bundesländer herausgibt: an einem Hessischen Jahrbuch wird bereits gearbeitet und solche für Schleswig-Holstein und Hamburg sollen folgen.
Klaus Schreiber